Urlaubsgeldkürzung wg. Elternzeit?
Ein MA war für zwei Monate in Elternzeit. Ende Juni 08 erhielten wir Urlaubsgeld. In unserer BV steht, dass man nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf das Urlaubsgeld hat. Bei meinem Kollegen wurde jetzt das U-Geld nur anteilig bezahlt, d.h. es wurden 2 Monate abgezogen. Aussage der GL, dass die zwei Monate ein passives Beschäftigungsverhältnis gewesen seien, und damit die Kürzung rechtens. Meiner Meinung nach ist das nicht rechtens. Bisher konnte mir keiner Erklären wie die Praxis richtig ist. Weiß einer von euch das?
Community-Antworten (4)
14.07.2008 um 15:45 Uhr
lies dir § 17 im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz durch. Wenn die Monate komplett waren ist das Möglich ansonsten nicht. Komplett heißt vom 1ten bis zum ggf.31 ten. Wenn da kein Urlaub abgezogen werden kann also voller Anspruch besteht, dann sollte er auch fürs Geld bestehen.
14.07.2008 um 15:46 Uhr
Bei uns gibt es Urlaubsgeld nach Tarifvertrag. Ich bezweifle die Rechtswirksamkeit einer BV! Der §77 Abs.3 BetrVG sagt nämlich, dass Angelegenheiten die üblicherweise in Tarifverträgen geregelt sind, nicht Bestandteil von Betriebsvereinbarungen sein können.
15.07.2008 um 09:33 Uhr
Unser Urlaubsgeld ist ebenfalls in einer BV geregelt, da es für Sachsen keine Tarifliche Regelung dazu gab und gibt. Allerdings ist die BV an dem Tage einer tariflichen Regelung beendet, egal, wie gut oder schlecht diese auch ausfällt.
15.07.2008 um 11:18 Uhr
Leider haben wir noch keinen Tarifvertrag, wir sind noch in Verhandlung. Wie ist es denn im Tarif geregelt? Wir sind das Tarifgebiet Unterweser.
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