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Arbeitszeit Altersteilzeitbeschäftigte nach neuem TVÖD - gilt für diese MA weiterhin die 38,5 Stunden Woche?

R
R1234
Okt 2021 bearbeitet

Verstehe ich die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgeber so, daß für Altersteilzeitbeschäftigte "...verbleibt es bei den bisherigen Regelungen..." (Teil C, II. Arbeitszeit, West) weiterhin die 38,5 Stunden Woche gilt?

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Community-Antworten (3)

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R1234

14.07.2008 um 15:21 Uhr

Schätze mal, dfaß ich Recht habe. Unser AG sieht es auch so und wir handhaben es ab sofort entsprechend.

U
uhu

14.07.2008 um 17:34 Uhr

@R1234 unser Experte für TVÖD hier im Forum scheint wohl im Urlaub zu sein;

N
nicoline

15.07.2008 um 11:01 Uhr

@R1234 nachfolgend ein Auszug aus dem Rundschreiben V4/2008 des kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig Holstein:

Beschäftigte in Altersteilzeitarbeit Ohne Auswirkungen bleibt die Vereinheitlichung und Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf Beschäftigte, die sich am 01.07.2008 in der Arbeits- bzw. Freistellungsphase eines Altersteil-zeitarbeitsverhältnisses befinden. Dies gilt sowohl für diejenigen Altersteilzeitbeschäftigten, die das Blockmodell gewählt haben, als auch für diejenigen mit durchgehender Teilzeitarbeit. Für Altersteilzeitbeschäftigte ist nach den Vorgaben des Altersteilzeitgesetzes (ATG) die Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit zu vermindern (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 ATG). Nachfolgende Veränderungen der Wochenarbeitszeit haben unberücksichtigt zu bleiben (BAG, Urteil vom 11.04.2006 - 9 AZR 369/05 -).

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