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Wochenarbeitszeit / Arbeitstage geteilter Dienst - Wenn der BR aufgrund seiner Mitbestimmung entspr. §87 einem derartigen Dienstplan nicht zustimmet, hat der AG noch weitere Möglichkeiten diese Arbeitszeiten durchzusetzen?

A
ASB-Peter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

Unser BR steht vor einem Problem. Der AG (Hilfsorganisation im Rettungsdienst) möchte zukünftig Vollzeitstellen im Krankentransport mit einer wöchentlichen AZ von 38,4 Std und einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden besetzen. Damit besonders auftragsintensive Zeiten abgedeckt werden können, sind geteilte Schichten geplant. Die MA sollen an einem Arbeitstag zweimal für 3-4 Stunden die Arbeit aufnehmen. Dies hätte zur Folge, dass die MA bis auf wenige Sonntage, täglich arbeiten müssen.

•Wenn der BR aufgrund seiner Mitbestimmung entspr. §87 einem derartigen Dienstplan nicht zustimmet, hat der AG noch weitere Möglichkeiten diese Arbeitszeiten durchzusetzen?

•Ist die Anzahl der maximalen wöchentlichen Arbeitstage wirklich ungeregelt?

Ich danke für die Mithilfe,

Viele Grüße

6.78402

Community-Antworten (2)

N
nicoline

13.07.2008 um 00:05 Uhr

Hallo ASB-Peter, wenn bei euch kein Tarifvertrag Anwendung findet, ist vielleicht die ausführliche Beschäftigung mit dem Arbeitszeitgesetz nötig und hilfreich.

http://bundesrecht.juris.de/arbzg/ (link kopieren und einfügen)

§§ 7,9,10,11. Freundlichen Gruß nicoline

P
Petrus

14.07.2008 um 15:12 Uhr

§87 (1) Nr. 2 BetrVG sollte ein Stück weiterhelfen.

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