Hallo,
ein Meister unseres Betriebes (Kfz-Branche) hat am Donnerstag bereits 44 Wochenarbeitsstunden geleistet (Tarif: 36,5). Der zweite Meister, der am Freitag eigentlich Dienst hätte, wird am Freitag nicht anwesend sein. Er fragt mich nun, was von AG-Seite aus passieren kann, wenn er am Freitag, an der er eigentlich frei hätte, unter Berufung auf seine Wochenarbeitszeit nicht zum Dienst erscheint und den zweiten Meister vertritt. Anmerkung: Es ist die Regel, daß beide Meister eine Wochenarbeitszeit von ca. 42-46 Stunden aufweisen.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß,
Christian