Erreichte Wochenarbeitszeit - einfach zu Hause bleiben?
Hallo, ein Meister unseres Betriebes (Kfz-Branche) hat am Donnerstag bereits 44 Wochenarbeitsstunden geleistet (Tarif: 36,5). Der zweite Meister, der am Freitag eigentlich Dienst hätte, wird am Freitag nicht anwesend sein. Er fragt mich nun, was von AG-Seite aus passieren kann, wenn er am Freitag, an der er eigentlich frei hätte, unter Berufung auf seine Wochenarbeitszeit nicht zum Dienst erscheint und den zweiten Meister vertritt. Anmerkung: Es ist die Regel, daß beide Meister eine Wochenarbeitszeit von ca. 42-46 Stunden aufweisen.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß, Christian
Community-Antworten (1)
06.06.2007 um 08:16 Uhr
Gibt es eine BV zur Arbeitszeit? Es kommt immer auf die betrieblichen Begebenheiten an und was im Arbeitsvertrag steht.
Wenn sein Arbeitsvertrag dies hergibt, warum sollte er dies nicht tun dürfen?
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