Betriebsvereinbarung Überstunden - darf der AG jetzt einfach sagen, frei nach Laune wer länger bleiben muss?
Guten Tag, ich arbeite in einem Lager mit 10 Kollegen,seit einiger Zeit gibt es Ärger, wegen nicht gemachter Überstunden,weil es einem einfach zuviel wird . Am Monatsende,sollte die Bilanz oder das Ergebnis nicht stimmen,werden wir zu Überstunden rangezogen,sagt mal einer Nein gibts sofort "Drohungen" durch den Lagerleiter,das wir bei dem Chef antretten müssen ... Finde ich nicht in Ordnung,es wird auch nicht gefragt,wer länger bleiben kann, Es wird laut gesagt das keiner Nachhause geht ehe die Aufträge nicht abgearbeitet sind(das ist noch nie geschafft worden). Nun haben einige sich bei dem Betriebsrat beschwert und dieser möchte jetzt eine BV abschießen,in dem der AG AN zu überstunden anweisen kann . Ich verstehe nicht,darf der AG jetzt einfach sagt,frei nach Laune wer Länger bleiben muss ??? unsere Termine in der Freizeit sind Egal ??? Ich denke Nicht . Es wird auch Sonntags gearbeitet . Wir unterliegen einen Tarifvertrag der IGBCE,Überstunden wurden noch nie gezahlt, in der Gesammten Betriebsstätte arbeiten ca.120 Mitarbeiter,teilweise haben sich bei Mitarbeitern bist zu 200 Stunden angesammelt,ausnahmen auch 800 . Wie soll es weiter gehn .... Egal was wir dem Betriebsrat sagen ... wir bekommen immer die selbe Antwort . Leute einstellen - werden sie nicht machen . Überstunden Bezahlen - werden sie nicht machen . Anständige Arbeits bedingungen schaffen - werden sie nicht machen. Obwohl es der Firma gut geht,werden nur 90zig % des Tarifvertrages gezahlt,man fragt sich warum man noch Mitglied ist . Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tips geben .
Community-Antworten (5)
12.07.2008 um 10:30 Uhr
@ Papa,
Im §87 (1) 2 und 3 BetrVG ist klar geregelt wie im Falle von Überstunden zu verfahren ist. Ausnahmen im AV oder TV. Wenn deine Schilderung stimmt, verstösst der BR gegen das BetrVG. Du solltest dich mit deiner GEW in Verbindung setzten und den Fall schildern. Sie müssen was tun, denn schliesslich bezahlst du ja dafür.
12.07.2008 um 18:16 Uhr
Also eigentlich kenne ich die igbce als eine der stärksten Gewerkschaften. Wenn ihr tarifgebunden seid, verstößt der ag gegen den Tarif. Die IG BCE wird sowas sicher nciht dulden! Sag denn einfach bescheid!
12.07.2008 um 22:47 Uhr
Teilt der Geschäftsleitung mit, dass der BR es für nötig erachtet seine Mitbestimmungsrechte gem. §87 Abs.2+3 BetrVG wahrzunehmen. Ihr verlangt von dem AG den Abschuss einer BV Dienstplan. In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden. Weiterhin wird in der BV geregelt, dass vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf. Nun hat der BR ein wirkungsvolles Instrument im Rahmen seiner Rechte bei den Arbeitszeit mit zu bestimmen. Wird die Vereinbarungen nicht eingehalten, sollte der BR sich nicht scheuen seine Mitbestimmungsrechte einzuklagen.
14.07.2008 um 10:32 Uhr
Hi,
das einzige was ihr bei dem BR (ich wünschte ich hätte so einen) machen könnt ist zur Gewerkschaft gehen und denen den Fall schildern. Zu deinem warum man noch mitglied ist: eben drum, du zahlst ja nicht an den BR sondern an die IGBCE die hat erstmal nichts mit dem Betriebsrat zutun.
Ansonsten gibt es noch die möglichkeit (und darauf wird es wieder mal hinaus laufen) das jeder einzeln klagen muß um weiter zu kommen. Denn hier sehe ich wieder den Fall das einem keiner wirklich hilft (ausser bei den Klagekosten).
Gruß der Chef
14.07.2008 um 11:15 Uhr
@ "Der alte Heini": Danke für die Verfahrensweise. Allerdings ist das Problem von Papa eher das, das der BR ein verlängerter Arm der GF zu sein scheint und sich nicht im Geringsten für die Belange der Belegschaft einsetzt.
Hier muss von Papa und seinen Kollegen Abhilfe geschaffen werden. § 23 und so weiter.
@ "Chef": Die IGBCE ist nicht unbedingt die stärkste Gewerkschaft. Es ist wie überall. Profileure, Ar..-an-die-Wand-Schieber, Besserwisser, Wichtigtuer und auch die ehrlichen, die Bemühten, die Fairen.... Als erstes Muss der BR wissen, dass die Belegschaft diesem (möglicherweise sogar gekauftem) Gremium das Vertrauen entzieht und dann die weiteren Schritte geht. Es wird dabei ein Teil des Feldzuges sein, dass es zu repräsentativen Gerichtsverhandlungen im Zuge des Individualrechtes kommen wird. Damit wären dann alle Mitarbeiter aus dem Schneider.
@ "Papa": hierfür bedarf es Mut, Entschlossenheit, Ausdauer, Bereitschaft Verantwortung - auch als Wahlvorstand und Betriebsrat - zu übernehmen und Kollegialität. Halt uns auf dem Laufenden...
Bis denno....
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