Erstellt am 10.07.2008 um 13:11 Uhr von mainpower
Hallo,
der AG kann in bestimmten Fällen den bereits genehmigten Urlaub widerrufen.Es müssen aber triftíge Gründe sein.
Diese Maßnahme ist dann Mitbestimmungspflichtig. § 87 (1) 5 BetrVG
Erstellt am 10.07.2008 um 14:34 Uhr von peanuts
"Kann nun der AG den genehmigten Urlaub aus betrieblichen Gründen stornieren?"
NEIN!
Ausnahme: Ohne die Arbeitskraft/das Wissen des MA stünde der Betrieb vor dem Ruin! Das dürfte aber nur in den seltensten Fällen vorkommen!
Erstellt am 10.07.2008 um 15:28 Uhr von mainpower
@peanuts,
ein nicht ganz so "brutales"nein träfe den Kern der Aussage vielleicht besser.
Bei dringenden betrieblichen Gründen kann der gewährte Urlaub wieder gestrichen werden. Die Anforderungen der Gerichte an eine Urlaubsstreichung sind aber hoch. Eine vorrübergehend hohe Auftragslage, Spitzenzeiten in bestimmten Saisonbetrieben oder Notfälle können dazu führen dass bereits gewährter Urlaub widerrufen wird.
Es soll nicht der Eindruck entstehen dass ich unbedingt Urlaub widerrufen will. Ich möchte nur zur Klärung beitragen ob bereits gewährter Urlaub wieder storniert werden kann.
Erstellt am 10.07.2008 um 15:37 Uhr von orkjaeger
Und wie siehts da mit den entstandenen Kosten (Flug etc.) aus?
Erstellt am 10.07.2008 um 15:42 Uhr von DonJohnson
mainpower hat Recht. Die Kosten dafür trägt dann selbstverständlich der AG!
Erstellt am 10.07.2008 um 15:44 Uhr von carrie
@orkjaeger
Wenn es wirklich so trifftige Gründe sind, die es fordern dem AN nicht seinen Urlaub zu gewähren, wird der AG wohl dafür aufkommen müssen.
Das wäre ja wohl noch schöner, wenn ich als Mitarbeiter 1. auf meinen Urlaub verzichten muss und 2. noch die Stornokosten am Ar... habe.
Erstellt am 10.07.2008 um 16:08 Uhr von peanuts
"Eine vorrübergehend hohe Auftragslage,"
Ist mit Sicherheit alles, aber kein dringender betrieblicher Grund...
"Spitzenzeiten in bestimmten Saisonbetrieben"
Ist noch weniger als Grund anzuerkennen! Ein Saisonbetrieb fällt schließlich nicht vom Himmel...
"oder Notfälle..."
Einen solchen Notfall habe ich beschrieben...
"können dazu führen dass bereits gewährter Urlaub widerrufen wird."
Wie gut, dass sich mittlerweile eine andere Rechtsprechung durchgesetzt hat!