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Kann AG genehmigten Urlaub stornieren

O
orkjaeger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein Arbeitgeber hat die MA im März erbeten, den Jahresurlaub zu planen. Im speziellen Fall wurde der Urlaub Ende März genehmigt (in den Schulferien wg. schulpfl. Kind). Kann nun der AG den genehmigten Urlaub aus betrieblichen Gründen stornieren?

6.20507

Community-Antworten (7)

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Mainpower

10.07.2008 um 15:11 Uhr

Hallo, der AG kann in bestimmten Fällen den bereits genehmigten Urlaub widerrufen.Es müssen aber triftíge Gründe sein. Diese Maßnahme ist dann Mitbestimmungspflichtig. § 87 (1) 5 BetrVG

P
Peanuts

10.07.2008 um 16:34 Uhr

"Kann nun der AG den genehmigten Urlaub aus betrieblichen Gründen stornieren?"

NEIN!

Ausnahme: Ohne die Arbeitskraft/das Wissen des MA stünde der Betrieb vor dem Ruin! Das dürfte aber nur in den seltensten Fällen vorkommen!

M
Mainpower

10.07.2008 um 17:28 Uhr

@peanuts, ein nicht ganz so "brutales"nein träfe den Kern der Aussage vielleicht besser. Bei dringenden betrieblichen Gründen kann der gewährte Urlaub wieder gestrichen werden. Die Anforderungen der Gerichte an eine Urlaubsstreichung sind aber hoch. Eine vorrübergehend hohe Auftragslage, Spitzenzeiten in bestimmten Saisonbetrieben oder Notfälle können dazu führen dass bereits gewährter Urlaub widerrufen wird. Es soll nicht der Eindruck entstehen dass ich unbedingt Urlaub widerrufen will. Ich möchte nur zur Klärung beitragen ob bereits gewährter Urlaub wieder storniert werden kann.

O
orkjaeger

10.07.2008 um 17:37 Uhr

Und wie siehts da mit den entstandenen Kosten (Flug etc.) aus?

D
DonJohnson

10.07.2008 um 17:42 Uhr

mainpower hat Recht. Die Kosten dafür trägt dann selbstverständlich der AG!

C
carrie

10.07.2008 um 17:44 Uhr

@orkjaeger Wenn es wirklich so trifftige Gründe sind, die es fordern dem AN nicht seinen Urlaub zu gewähren, wird der AG wohl dafür aufkommen müssen. Das wäre ja wohl noch schöner, wenn ich als Mitarbeiter 1. auf meinen Urlaub verzichten muss und 2. noch die Stornokosten am Ar... habe.

P
Peanuts

10.07.2008 um 18:08 Uhr

"Eine vorrübergehend hohe Auftragslage,"

Ist mit Sicherheit alles, aber kein dringender betrieblicher Grund...

"Spitzenzeiten in bestimmten Saisonbetrieben"

Ist noch weniger als Grund anzuerkennen! Ein Saisonbetrieb fällt schließlich nicht vom Himmel...

"oder Notfälle..."

Einen solchen Notfall habe ich beschrieben...

"können dazu führen dass bereits gewährter Urlaub widerrufen wird."

Wie gut, dass sich mittlerweile eine andere Rechtsprechung durchgesetzt hat!

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