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Nichteinhalten der Ruhezeit

T
torstenxxx
Jan 2018 bearbeitet

einfacher Sachverhalt, ein Mitarbeiter geht Nachmittags ca.16.00 Uhr nach Hause und kommt abends zur Nachtschicht auf eigenen Wunsch. Der Vorgesetzte denkt sich nichts dabei. Jetzt kam es natürlich heraus das gegen das ArbZG verstossen wurde. Bekommt er die Stunden trotzdem gezahlt ? auch wenn er nicht hätte dürfen? Besonders heikel, der Vorgesetzte ist auch noch BR und weißt den Kollegen darauf hin das er gegen das Gesetz verstößt. Trotzdem ist es des Mitarbeiters wunsch. Ich würde damit es solche Versuche auch Gedanklich nicht wieder gibt fast blädeiren das er sie nicht bekommt, damit andere Kollegen nicht auch Wege suchen so für sich zu arbeiten.

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Community-Antworten (4)

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carrie

09.07.2008 um 12:12 Uhr

@TorstenXXX Also so einfach kann man es sich auch nicht machen. Wer seine Arbeitsleistung anbietet und wenn sie dann angenommen wird, muss selbstverständlich auch bezahlt werden. Dem Vorgesetzten sollte man einen Vorwurf machen, der müsste sowas eigentlich wissen und der jenige sein, der Mitarbeiter in diesem Fall nach hause schickt. Führsorgepflicht sagt man dazu!

U
uhu

09.07.2008 um 12:25 Uhr

@TorstenXXX kann bei euch jeder arbeiten wann und soviel er will? überläßt das der Vorgesetzte seinen MA? sauber.... und anschließend wird auch noch erwogen, evtl. nicht zu bezahlen...ich glaub's nicht; werden Überstunden überhaupt erstmal beim BR beantragt?

M
Matze24

09.07.2008 um 17:05 Uhr

Vorschlag zur Einigung (in Anlehnung an carrie und uhu):

  1. Da die Arbeitsleistung angenommen wurde, muss sie auch vergütet werden.
  2. Mahnung an den Arbeitgeber wg. Verletzung des ArbZG.
  3. Einfordern noch ausstehender Überstundenbegehren der AN bzw. des AG. Arbeitszeitänderungen sind vom Betriebsrat abzusegnen. Es sei denn, es gibt eine Betriebsvereinbahrung hierüber (lohnt sich!!!). Nutzt Euer Recht!!
T
torstenxxx

10.07.2008 um 08:04 Uhr

Ein Dank an eure Ratschläge aber es trifft leider nicht ganz den Kern. Wir haben eine Regelung bezüglich der Überstunden und eines Anhörungsprozedere. Das schlimme hierbei ist das ein BR Mitglied ( der ASchichtleiter )das an dem Rest vorbei möglich gemacht hat. Das bekommen wir von AG Seite natürlich aufs Brot geschmiert. Deshalb waren meine Gedanken ja so badrünnig laut darüber nachzudenken welche wirkung es haben könnte wenn er nichts bekäme.Dann kommen auch solche Wünsche nicht mehr hoch. Mit dem BR habe ich freilig auch schon geredet und er sagt " nie wieder" andere Kollegen nun leiten aber ähnliche Wünsche für sich ab.

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