Arztbesuch wärend der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber aber ab diesem Monat untersagt - Darf er das?
Bei uns im Betrieb gab es bis letzten Monat die Regel das man 2 Std. im Monat den Arzt wärend der Arbeitszeit aufsuchen konnte, das hat der Arbeitgeber aber ab diesem Monat komplett untersagt. Darf er das?
Community-Antworten (1)
07.07.2008 um 19:29 Uhr
@brpeter Normalerweise sind Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit wahrzunemen. Ausnahme dringende Fälle z.B: akute Schmerzen oder Blutabnahmen die nur Morgens durchgeführt werden können. Siehe hierzu §616 BGB. Hattet Ihr ggfs. über die Regelung mit den 2 Stunden/Monat eine Vereinabrung(z.B. BV) mit dem AG ?
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