Regelung bei einseitiger Schulterbelastung?
Hallo, in unserem Betrieb gibt es Kollegen, die den ganzen Tag mit Umhängetaschen arbeiten müssen. Teilweise sind diese Tasche recht schwer und belasten den Rücken bzw. die Schulter. Unsere Betriebsärzte sagen, dass sie keine Regelung über einseitige Schulterbelastung kennen. Kann denn sowas sein? Weis jemand mehr? Danke für die Antworten
Community-Antworten (5)
07.07.2008 um 15:35 Uhr
Hallo Klausi, was machen die Kollegen denn mit dem Taschen?? Und wie schwer sind die? Vielleicht findet sich bei der UKPT hierzu was...
07.07.2008 um 15:40 Uhr
Würden Rucksäcke den gleichen Zweck erfüllen? So könnte man die einseitige Belastung vermeiden...
07.07.2008 um 16:53 Uhr
Moin Klausi, Betriebsarzt und Fasi sollten mal eine Gefährdungsbeurteilung nach (§5 Arb Sch G) machen. Zusätzlich muß hier die die Lastenhandhabungsverordnung beachtet werden. Danach "hat der AG Maßnahmen zu treffen, die eine Gefährdung für Sicherheit und GESUNDHEIT vermeiden". Der Vorschlag von See See ist wäre z.B. so eine Maßnahme.
07.07.2008 um 17:12 Uhr
@Klausi, die Betriebsärzte machen es sich ja ziemlich einfach... selbst wenn es keine Regelung über einseitige Schulterbelastung kennen, was ist mit Gesundheitsprävention ? Oder kennen sie die auch nicht? kopfschütteln
Lastenhandhabungsverordnung, mit hilfreichen Info´s hier....unter anderem Tragetechnik. http://www.fh-wolfenbuettel.de/cms/de/d4/download/as_heben_tragen.pdf
08.07.2008 um 18:15 Uhr
Hast Du schon mal bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nachgefragt? Die sind heiß auf solche Tipps, denn bei Berufserkrankungen geht's an die dann nicht mehr so schweren Geld-Taschen derselben... Bei solchen Tipps werden sie ganz allein aktiv... vielleicht mehr als Deinem AG lieb ist?(!) Mit kämpferischen Grüßen
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