Erstellt am 07.07.2008 um 13:35 Uhr von jotim
Hallo Klausi,
was machen die Kollegen denn mit dem Taschen?? Und wie schwer sind die?
Vielleicht findet sich bei der UKPT hierzu was...
Erstellt am 07.07.2008 um 13:40 Uhr von see-see
Würden Rucksäcke den gleichen Zweck erfüllen? So könnte man die einseitige Belastung vermeiden...
Erstellt am 07.07.2008 um 14:53 Uhr von Spartacus
Moin Klausi,
Betriebsarzt und Fasi sollten mal eine Gefährdungsbeurteilung nach (§5 Arb Sch G)
machen. Zusätzlich muß hier die die Lastenhandhabungsverordnung beachtet werden. Danach "hat der AG Maßnahmen zu treffen, die eine Gefährdung für Sicherheit und GESUNDHEIT vermeiden". Der Vorschlag von See See ist wäre z.B.
so eine Maßnahme.
Erstellt am 07.07.2008 um 15:12 Uhr von pirat
@Klausi,
die Betriebsärzte machen es sich ja ziemlich einfach... selbst wenn es keine Regelung über einseitige Schulterbelastung kennen, was ist mit Gesundheitsprävention ? Oder kennen sie die auch nicht? *kopfschütteln*
Lastenhandhabungsverordnung, mit hilfreichen Info´s hier....unter anderem Tragetechnik.
http://www.fh-wolfenbuettel.de/cms/de/d4/download/as_heben_tragen.pdf
Erstellt am 08.07.2008 um 16:15 Uhr von Matze24
Hast Du schon mal bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nachgefragt? Die sind heiß auf solche Tipps, denn bei Berufserkrankungen geht's an die dann nicht mehr so schweren Geld-Taschen derselben...
Bei solchen Tipps werden sie ganz allein aktiv... vielleicht mehr als Deinem AG lieb ist?(!)
Mit kämpferischen Grüßen