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Regelung bei einseitiger Schulterbelastung?

K
Klausi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb gibt es Kollegen, die den ganzen Tag mit Umhängetaschen arbeiten müssen. Teilweise sind diese Tasche recht schwer und belasten den Rücken bzw. die Schulter. Unsere Betriebsärzte sagen, dass sie keine Regelung über einseitige Schulterbelastung kennen. Kann denn sowas sein? Weis jemand mehr? Danke für die Antworten

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Community-Antworten (5)

J
jotim

07.07.2008 um 15:35 Uhr

Hallo Klausi, was machen die Kollegen denn mit dem Taschen?? Und wie schwer sind die? Vielleicht findet sich bei der UKPT hierzu was...

S
see-see

07.07.2008 um 15:40 Uhr

Würden Rucksäcke den gleichen Zweck erfüllen? So könnte man die einseitige Belastung vermeiden...

S
Spartacus

07.07.2008 um 16:53 Uhr

Moin Klausi, Betriebsarzt und Fasi sollten mal eine Gefährdungsbeurteilung nach (§5 Arb Sch G) machen. Zusätzlich muß hier die die Lastenhandhabungsverordnung beachtet werden. Danach "hat der AG Maßnahmen zu treffen, die eine Gefährdung für Sicherheit und GESUNDHEIT vermeiden". Der Vorschlag von See See ist wäre z.B. so eine Maßnahme.

P
pirat

07.07.2008 um 17:12 Uhr

@Klausi, die Betriebsärzte machen es sich ja ziemlich einfach... selbst wenn es keine Regelung über einseitige Schulterbelastung kennen, was ist mit Gesundheitsprävention ? Oder kennen sie die auch nicht? kopfschütteln

Lastenhandhabungsverordnung, mit hilfreichen Info´s hier....unter anderem Tragetechnik. http://www.fh-wolfenbuettel.de/cms/de/d4/download/as_heben_tragen.pdf

M
Matze24

08.07.2008 um 18:15 Uhr

Hast Du schon mal bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nachgefragt? Die sind heiß auf solche Tipps, denn bei Berufserkrankungen geht's an die dann nicht mehr so schweren Geld-Taschen derselben... Bei solchen Tipps werden sie ganz allein aktiv... vielleicht mehr als Deinem AG lieb ist?(!) Mit kämpferischen Grüßen

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