W.A.F. LogoSeminare

Einseitiger Betriebsrat - kann man dagegen vorgehen?

M
mato
Jan 2018 bearbeitet

Wie ist das, wenn ein Betriebsrat von Haus sagt, daß er egal was passiert nur hinter den AG steht und niemals hinter den AN. Der Betriebsrat wurde vom AG mit den üblichen Tricks installiert um ja nicht andere welche dieses Amt ernst genommen hätten ran zu lassen.Kann man gegen solch einen Betriebsrat, welcher sogar noch selber die Kündigungen zu Kollegen bringt und diese lächelnd Übergibt vorgehen?

3.41407

Community-Antworten (7)

F
FirstFlamm1

01.05.2006 um 13:27 Uhr

Auf deine Frage hätte ich auch gerne eine Antwort. Dies passiert bei uns auch. Die Gewerkschaft unternimmt nichts.

Liebe Grüße....Flamm

M
Musi

01.05.2006 um 16:11 Uhr

Das ist ja erschreckend zu hören, Betriebsräte die Kündigungen verteilen?! Hier kann man der Belegschaft nur raten über einen Beschluss durch das Arbeitsgericht den Betriebsrat aufzulösen und dann schnellst möglich Neuwahlen anzustreben! Übrigens braucht man für ein solches Verfahren 1/4 der Belegschaftsmitglieder!

Gruß Musi

Z
Z.Ickig

01.05.2006 um 16:54 Uhr

"Der Betriebsrat wurde vom AG mit den üblichen Tricks installiert um ja nicht andere welche dieses Amt ernst genommen hätten ran zu lassen."

==> Betriebsräte werden nicht installiert, sondern gewählt. Die Wähler habe entschieden....., so einfach ist das. Welche "üblen Tricks" soll denn der AG angewendet haben, um das Wahlvolk zu manipulieren?

Kann man gegen solch einen Betriebsrat, welcher sogar noch selber die Kündigungen zu Kollegen bringt und diese lächelnd Übergibt vorgehen?

==> Ja. Beim nächsten Mal nicht wiederwählen!

@ Musi: Der hier geschilderte Fall ist sicher kein ausreichender Grund für ein Amtsenthebungsverfahren. Wo siehst du denn einen groben Verstoß des BR?

M
mato

01.05.2006 um 20:07 Uhr

Hallo, wie nennst Du das, wenn man den Wahlberechtigten Aushilfen sagt, daß sie nur per Briefwahl wählen sollen und das Kreuz bei einer gewissen Liste machen müßen, da man sie sonst nicht mehr als Aushilfe brauchen kann und Sie den Brief offen beim Chef abgeben müßen.

K
Kölner

01.05.2006 um 20:12 Uhr

@Z.Ickig Eine Kündigung lächelnd zu einem AN zu bringen halte ich vom Prinzip her für besser, als dabei zu weinen! @mato Kannst Du das beweisen?

B
blaubibi1

01.05.2006 um 21:18 Uhr

Hallo mato,

sehe ich genau wie der "kölner"... hast Du Beweise? Dann dürfte es kein Problem sein die Wahl anzufechten?! Meist ist es allerdings so, dass die sogenannten "Zeugen" umkippen...?!

Lass mal hören... bin gespannt...

Z
Z.Ickig

01.05.2006 um 22:58 Uhr

"Hallo, wie nennst Du das, wenn man den Wahlberechtigten Aushilfen sagt, daß sie nur per Briefwahl wählen sollen und das Kreuz bei einer gewissen Liste machen müßen, da man sie sonst nicht mehr als Aushilfe brauchen kann und Sie den Brief offen beim Chef abgeben müßen."

==> Falls das wirklich so zutreffen sollte, dann nenne ich das

a) versuchte bzw. vollendete Behinderung der Betriebsratswahl b) versuchte bzw. vollendete Nötigung, strafbar gem. § 240 StGB

ob Versuch oder Vollendung hängt wohl davon ab, ob der AG erfolgreich mit seiner Druckkampagne war und der Arbeitnehmer tut, was er gesagt bekam.

Was ich tun würde:

a) KEINE Briefwahl vornehmen b) so wählen, wie du wählen willst. c) Gegen die daraufhin eventuell erfolgende Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen und Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

An Zeugen dürfte es wohl nicht mangeln, denn dieser Betrieb beschäftigt vermutlich mehr als eine Aushilfe...., also werden auch noch andere Arbeitnehmer solche Gespäche geführt haben.

Solidarisiert euch und probt den Aufstand..., Einigkeit und Geschlossenheit macht stark!

Ihre Antwort