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Gehalt / Lohn Umwandlung und Prämienfonds - Welche Möglichkeiten haben wir?

U
unwissender
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe malwieder Fragen 1.Der AG will eine Abteilung von Gehalt auf Stundenlohn umstellen, leider hat er vergessen uns zu informiren. Welche Möglichkeiten haben wir. 2. Es soll ein Prämienfond eingerichtet werden. Der AG möchte 2 Töpfe einrichten, einmal Sonderzahlungen und einmal Prämien. Kann er die Höhe der einzelnen Töpfe selbst entscheiden. Mitbestimmung bei Verwendung ist klar, er kürzt deshalb die Sonderzahlung. Danke bis bald

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Community-Antworten (3)

P
Petrus

07.07.2008 um 15:04 Uhr

Hallo,

  1. je nach Umsetzungsstand: Einstweilige Verfügung / Klage auf Unterlassung nach §23(3) BetrVG bis zum Abschluss einer BV.
  2. Afaik ist die Höhe der Töpfe des ArbGeb. Die Verwendung unterliegt aber unabhängig von der Benamsung der Mitbestimmung, §87 (1) Nr. 10, 11 BetrVG
M
Mainpower

07.07.2008 um 15:06 Uhr

Hallo, vielleicht hilf das weiter § 87 (1) 4 BetrVG Zeit, Ort und ART der Auszahlung der Arbeitsentgelte sollte das Zutreffen ist es Mitbestimmungspflichtig

U
uhu

07.07.2008 um 15:22 Uhr

@Unwissender "vergessen (den BR) zu informieren"...ha, ha, ha...das kennt man doch; hier sollen ENTLOHNUNGSGRUNDSÄTZE für AN verändert werden - das unterliegt ZWINGEND der MB des BR (§ 87 Abs. 1 Ziff. 10); macht es wie Petrus geschrieben hat, sonst werdet ihr nicht mehr froh; bei den dann folgenden Verhandlungen mit dem AG könntet ihr - wenn ihr dazu tendiert, der Änderung zuzustimmen - auch über die "Töpfe" reden; erfahrungsgemäß zielen derartige Veränderungen der Entlohnungsgrundsätze nicht auf eine Verbesserung für die AN;

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