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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kürzen der Schicht - Bedenken anmelden oder ein klares Nein nach §87 Abs.1 Ziff.2 oder welcher andere § trifft noch?

C
Cassy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,wir sind BR in einem Pflegeheim.Die HL will die Früh-und Spätschicht je um eine 1/4 Stunde kürzen,und die Schichtübergabe soll nur noch von der WBL gemacht werden,bisher waren dazu alle Mitarbeiter der vorigen Schicht anwesend. Wir sind der Meinung,dass eine qualitätsgerechte Versorgung der Bewohner dann nicht mehr ausreichend gewährleistet ist ( Fürsorgepflicht ). Davon abgesehen vertreten wir auch die Interessen der Mitarbeiter und die müssten noch schneller als ohnehin. Bei der Übergabe wäre unserer Meinung nach eine ordentliche Übermittlung aller Daten der vorigen an die nächste Schicht nicht möglich. Was nun???? Bedenken anmelden oder ein klares Nein nach §87 Abs.1 Ziff.2 oder welcher ander § trifft noch ? Danke für eure Hilfe. Cassy

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Community-Antworten (1)

S
Spartacus

07.07.2008 um 17:10 Uhr

Moin Cassy, ich würde dem nicht zustimmen - weniger AZ =weniger Geld !? Gilt das auch für VZ Mitarbeiter? Arbeiten die jetzt TZ?? Habt ihr keine Bv-AZ?

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