Urlaub nehmen für Karneval?
Wir sind ein Unternehmen mit 32 Außendienstlern, die über die gesamte Bundesrepublik verteilt tätig sind. (Wir als BR sind noch feucht hinter den Ohren)
Ich weiß, daß diese Frage deutlich außerhalb der Saison liegt, aber vielleicht kann uns doch jemand helfen.
Karneval/Fasching ist ja kein gesetzlicher Feiertag. In unserer Branche ist es aber an Rosenmontag nicht möglich unsere Kunden (Ärzte) zu besuchen.
Muß der AN in Hochburgen des Karnevals/Faschings für Rosenmontag Urlaub nehmen? Oder kann der AG bestimmen, daß der AN in der Zentrale (Berlin) arbeitet? Spaßig wären dann die Reisekosten und Reisezeiten. 1000 km oder mehr an einem Tag für die Kollegen wohl kaum hinnehmbar.
Danke für eure Antwort
Community-Antworten (8)
04.07.2008 um 17:30 Uhr
Im Prinzip Nein - nur wird ein richtiger Jeck in Köln am Rosenmontag in seinem HomeOffice sitzen (wollen), um Besuchsberichte der letzten Woche zu überarbeiten. Will der in die Zentrale fahren/fliegen (mal abgesehen von den Kosten)? Oder will der in der Regel selbst feiern?
Wenn euer Kölner Kollege (der war doch BR!) wirklich nicht feiern will, dann plant doch langfristig eine BR-Sitzung...
04.07.2008 um 17:45 Uhr
@orkjaeger,
§ 18 BUrlb. Karneval/Fasching gesetzliche Feiertage! (kölsche Regel) grins
04.07.2008 um 22:19 Uhr
und was ist mit dem 19. März, dem Tag des keuschen Arbeiters?
04.07.2008 um 22:29 Uhr
@BUrlb, ich bin für den 2. Februar, den Murmeltiertag!
04.07.2008 um 23:35 Uhr
"Wir sind ein Unternehmen mit 32 Außendienstlern, die über die gesamte Bundesrepublik verteilt tätig sind. "
Dann werden Eure Gebiete so groß sein, dass es Ausweichmöglichkeiten gibt!
"In unserer Branche ist es aber an Rosenmontag nicht möglich unsere Kunden (Ärzte) zu besuchen."
Selbst in Karnevalshochburgen setzt sich nicht jeder Arzt die Narrenkappe auf und schließt seine Praxis.
04.07.2008 um 23:41 Uhr
@peanuts Stimmt. In Köln arbeiten an diesen Tagen auch Notärzte...
04.07.2008 um 23:41 Uhr
Da hast du Recht. Aber die die das nicht machen haben so viel zu arbeiten, das sie für "Ausssendienstler" keine Zeit haben.
@pirat Selbst in Köln ist der §18 BUrlG so gut wie ausgerottet:-(
05.07.2008 um 02:02 Uhr
Ahoi Immi, so gut wie.. heisst es gibt noch Hoffnung! ^^
Verwandte Themen
Ist das Rechtens?
Hallo Forum, bin seit 01.03.2011 als Verkaufstellenverwalterin eingestellt worden. Heute haben wir den 03.4.2011. Im Vertrag steht, daß ich 2 Tage im Monat frei bekomme. Hinzu kommt, wenn wir Prosp
Urlaub nach dem Nachtdienst
Hallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20
Probleme bei Urlaubsplanung - Besteht bei Jahres-Urlaubsplanung ein MBR?
Hallo liebe BR-Kollegen! Ich habe folgendes Problem zu klären: Aber erstmal zu den Randbedingungen: AN 1 hat drei (Klein-)Kinder (5/2/1Monat), eins davon im KiGa, verheiratet, Frau im Erziehung
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Feiertag Urlaub beantragen
Hallo, meine Frage, wir arbeiten in der Firma in zwei Abteilungen in zwei verschiedenen Schichten. Einmal Vollkontischicht und einmal normal drei Schichten. Ein Kollege in Vollkontischicht möchte g