Wir sind ein Unternehmen mit 32 Außendienstlern, die über die gesamte Bundesrepublik verteilt tätig sind. (Wir als BR sind noch feucht hinter den Ohren)

Ich weiß, daß diese Frage deutlich außerhalb der Saison liegt, aber vielleicht kann uns doch jemand helfen.

Karneval/Fasching ist ja kein gesetzlicher Feiertag. In unserer Branche ist es aber an Rosenmontag nicht möglich unsere Kunden (Ärzte) zu besuchen.

Muß der AN in Hochburgen des Karnevals/Faschings für Rosenmontag Urlaub nehmen? Oder kann der AG bestimmen, daß der AN in der Zentrale (Berlin) arbeitet? Spaßig wären dann die Reisekosten und Reisezeiten. 1000 km oder mehr an einem Tag für die Kollegen wohl kaum hinnehmbar.

Danke für eure Antwort