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Urlaub von Leiharbeitern?

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Daller
Jan 2018 bearbeitet

hi genossen haben leiharbeiter die bei uns schuften haben 38 stundenwoche und bekommen nur20 tage urlaub ist das rechtens?

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Community-Antworten (6)

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pirat

04.07.2008 um 15:32 Uhr

@Daller, prinzipiell ist das Sache des Verleihers, ohne das jetzt bewerten zu wollen, aber auch da gilt...: mindestens der gesetzliche Urlaubsanspruch (vier Wochen, bzw. 24 Werktage im Jahr).

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ridgeback

04.07.2008 um 15:36 Uhr

@Daller siehe § 3 Abs. 1, 2 BUrlG ergänzung zu pirat..bei 6tage woche

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Petrus

04.07.2008 um 15:36 Uhr

@pirat: womit es bei einer 5-Tage-Woche sein kann, dass sie 20 Tage Jahresurlaub haben. Leider :-( @Daller: Bei Leiharbeit gibt es Tarifverträge. Was steht dort drin?

J
jotim

04.07.2008 um 15:39 Uhr

Hallo Daller, Du bist doch als BR sicher durch den Arbeitgeber vor dem Einsatz der Leiharbeiter nach § 99 BetrVG ordnungsgemäß beteiligt worden und auch über die Konditionen informiert.

Oft erzählen die LA auch einiges und verunsichern damit die Stammbelegschaft (und BR).

Ggf. solltet ihr euch mal bei Gewerkschaften erkundigen, welche tarifvertraglichen Regelungen für die LA gelten. Damit könnt ihr dann überprüfen, ob das Zeitarbeitsunternehmen sich auch an den TV hält. Das wäre zwar der Job des BR der ZAF - aber "man hilft ja gern" - wenns der Ruhe im Betrieb dient.

D
Daller

04.07.2008 um 16:08 Uhr

hi jotim das ist so eine sache zwecks §99 bin erst seit kurzem br-vorsitzender und die firma hat keine tarif bindung aber haben alles angeleiert denn das gesetz kann keiner diskutierren danke für die prompte antwort

P
Petrus

04.07.2008 um 17:08 Uhr

@Daller: Das Verleihunternehmen muss einen TV haben (und sei es mit den "christlichen"). Dort sollte der Urlaub geregellt sein. Haben sie keinen, kriegen die LAN den selben Lohn und Urlaub wie ihr.

Ergänzung: http://www.info-zeitarbeit.de/pdf_Dateien/TarifvergleichArbeitsbedingungen.pdf

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