Sind Einstellungen von leiharbeitern nun eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit oder nicht ?

Wir waren der Meinung das dies so ist - gestern hatte unser AG aber gemeint das eine Einstellung von Leiharbeitern KEINE Zustimmung des Betriebsrates braucht !

Habt ihr urteile oder dergleichen ?

Kann mir jemand eine BV über die Einstellung von Leiharbeitern mitteilen ?