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Leiharbeiter - Anhörung des AG Pflicht?

J
Jürgen_100
Jan 2018 bearbeitet

Sind Einstellungen von leiharbeitern nun eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit oder nicht ?

Wir waren der Meinung das dies so ist - gestern hatte unser AG aber gemeint das eine Einstellung von Leiharbeitern KEINE Zustimmung des Betriebsrates braucht !

Habt ihr urteile oder dergleichen ?

Kann mir jemand eine BV über die Einstellung von Leiharbeitern mitteilen ?

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Community-Antworten (3)

B
betriebsratten

09.11.2007 um 09:11 Uhr

Jürgen..nix für ungut. Aber gib in eine fast beliebige Suchmaschine die Worte "Mitbestimmung Einstellung Leiharbeitnehmer " ein und Du findest alles was Du suchst. Und da die Lage eindeutig ist braucht man keine BV.

P
pit47

09.11.2007 um 11:18 Uhr

Hallo Jürgen_100, google mal unter Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 16.01.2007 Az. 4 TaBV 203/06. BV`s findest Du auch im Internet, diese sind aber nicht erzwingbar.

B
Bonita

09.11.2007 um 13:26 Uhr

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

In § 14 (3) AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) ist alles geregelt.

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