Leiharbeiter - Anhörung des AG Pflicht?
Sind Einstellungen von leiharbeitern nun eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit oder nicht ?
Wir waren der Meinung das dies so ist - gestern hatte unser AG aber gemeint das eine Einstellung von Leiharbeitern KEINE Zustimmung des Betriebsrates braucht !
Habt ihr urteile oder dergleichen ?
Kann mir jemand eine BV über die Einstellung von Leiharbeitern mitteilen ?
Community-Antworten (3)
09.11.2007 um 09:11 Uhr
Jürgen..nix für ungut. Aber gib in eine fast beliebige Suchmaschine die Worte "Mitbestimmung Einstellung Leiharbeitnehmer " ein und Du findest alles was Du suchst. Und da die Lage eindeutig ist braucht man keine BV.
09.11.2007 um 11:18 Uhr
Hallo Jürgen_100, google mal unter Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 16.01.2007 Az. 4 TaBV 203/06. BV`s findest Du auch im Internet, diese sind aber nicht erzwingbar.
09.11.2007 um 13:26 Uhr
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
In § 14 (3) AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) ist alles geregelt.
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