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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zusage Lohnerhöhung bei Bewerbungsgespräch

B
BRSB
Feb 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wenn der Arbeitgeber einem Bewerber/in zusagt, dass es nach der Probezeit eine Lohnerhöhung gibt, dies aber nicht schriftlich festgehalten wird. Kann der Kollege sich drauf berufen, GF, BR und Personaler waren beim Bewerbungsgespräch dabei!

Wie ist eure Meinung, gibt es dazu ein Gesetz?
Wie kann sich der BR verhalten?

danke für die Antworten

361022

Community-Antworten (22)

C
Catweazle

17.12.2019 um 19:36 Uhr

Mündliche Vereinbarungen sind natürlich wirksam. Sie können aber auch im schriftlichen Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Das Gesetz nennt sich BGB.

N
nicoline

17.12.2019 um 20:21 Uhr

Warum sollte sich der Kollege nicht darauf berufen können? Er hat doch mindestens den BR als Zeugen.

B
BRSB

18.12.2019 um 08:50 Uhr

klar kann der BR dies Bezeugen, GF und Personaler, Kollege und BR. Sprich Aussage gegen Aussage!

W
wdliss

18.12.2019 um 09:09 Uhr

Und was für ein miteinander wäre das in einem Unternehmen, in dem sich GF und Personaler so verhalten? @BRSB Wenn ich als BRM dort dabeigewesen wäre würde ich das Gespräch mit den beiden suchen und in Erfahrung bringen, warum sie meinen sich nicht mehr daran halten zu wollen/müssen. Um letztendlich die Lohnerhöhung zu erreichen bleibt dem AN nur der Weg zum Gericht - was ja dann aber wiederum seine beruflichen Zukunft in der Firma nicht gerade hilfreich wäre.

C
celestro

18.12.2019 um 10:52 Uhr

Worüber reden wir hier überhaupt? Die Frage war "kann sich der Kollege darauf berufen" und die Antwort ist logischerweise: "Natürlich kann er das". Und selbstredend ist so eine Zusage auch bindend. Ob man das dann am Ende durchsetzen kann, ist natürlich eine andere Sache. Nur hätte man so eine Situation eben auch gleich vermeiden können, wenn man das einfach gleich schriftlich fixiert hätte. Aber "hätte hätte, Fahrradkette"!

"Wenn ich als BRM dort dabei gewesen wäre würde ich das Gespräch mit den beiden suchen und in Erfahrung bringen, warum sie meinen sich nicht mehr daran halten zu wollen/müssen."

Ich kann hier allerdings überhaupt nichts davon lesen, dass sich jemand nicht mehr daran halten will. Vielleicht wurde es einfach vergessen? Oder ... wer weiß ob die Probezeit überhaupt schon rum ist?

B
BRSB

18.12.2019 um 11:40 Uhr

wdliss: so einen ähnlichen fall hatten wir schon einmal, es wurde in Bewerbungsgespräch ein Kita Platz zugesprochen, und als die Kollegin Ihr Kind anmelden wollte! Wir haben kein Platz!!!! Die Sache ging so aus, die Kollegin hatte das Unternehmen verlassen!

B
BRSB

18.12.2019 um 12:05 Uhr

celestro: die Probezeit ist rum! die Lohnerhöhung war beim BR, BRV hat die BRM unterrichtet, die GF hat einen Einstellungsvorschlag sowie ein Urteil vorgelegt. Das Urteil sollte die Begründung für die Lohnerhöhung sein, dies hatte aber nichts mit dem fall zu tun! Der BR kam anhand des Stellenplan (im Stellenplan steht ein niedrigeres Gehalt, bzw. Kollegen die die selbe Arbeit machen, bekommen weniger) zum Ergebnis die Stelle sollte Bewertet werden!

C
celestro

18.12.2019 um 12:07 Uhr

erm ... also Dein letzter Post liest sich jetzt aber so, als wollte der AG die (zugesagte) Lohnerhöhung auch gewähren, aber der BR stellt sich quer?

B
BRSB

18.12.2019 um 12:17 Uhr

Ich würde nicht sagen das der BR sich quer stellt ! Aus den Unterlagen die uns vorlagen, konnten wir nicht ersehen welches Gehalt in der Abteilung bezahlt wird! Wie gesagt andere Kollegen in der Abteilung, bekommen weniger! Der BR hat klar gemacht das, der Lohnerhöhung nichts im Wege steht wenn die Stelle Bewertet wird!

Dann hätte jeder in der Abteilung gleiche Chancen, bzw. könnte jeder das gleiche Gehalt für gleiche Arbeit bekommen!

C
celestro

18.12.2019 um 12:26 Uhr

Du bestätigst gerade, dass sich der BR quer stellt. :-DDDDD

Was ja auch nicht per se "schlimm" ist ... wenn man einen guten Grund für sein Handeln hat, dann sollte sich der BR ja sogar quer stellen. ;-)))

P.S. bei uns würde das so ablaufen ... einige Mitglieder des BR würden argumentieren: "der MA kann ja nichts dafür, dass der AG hier Mist gebaut hat". Dann würde man das Abnicken und der AG hätte gewonnen. Bin gespannt, wie es bei Euch weiter geht.

B
BRSB

18.12.2019 um 12:37 Uhr

Ich werde berichten wie die Sache ausgegangen ist!

W
wdliss

18.12.2019 um 13:02 Uhr

Ich frage mich, ob der BR sich hier überhaupt quer stellen kann. Der AN hat mit dem AG einen gültigen Vertrag, zu dem - wie CATWEAZLE geschrieben hat - eben auch die Lohnerhöhung am Ende der Probezeit gehört. Der BR war ja offensichtlich Zeuge und hat der Einstellung zugestimmt. Damit sehe ich da jetzt nichts mehr im nachhinein zu rumdeuteln (auch wenn ich die Beweggründe selbstverständlich nachvollziehen kann).

M
Moreno

18.12.2019 um 13:13 Uhr

Natürlich kann sich der BR quer stellen wer will ihm das verbieten?

W
wdliss

18.12.2019 um 13:31 Uhr

Klar kann er nur scheint es mir aussichtslos. Nur was will er tun wenn der AG die vertraglich vereinbarte Lohnerhöhung einfach zahlt?

M
Moreno

18.12.2019 um 13:38 Uhr

Na Deine Frage war doch ob er sich quer stellen kann ;-)

C
celestro

18.12.2019 um 14:07 Uhr

"Der BR war ja offensichtlich Zeuge und hat der Einstellung zugestimmt."

Es war ja sicher nicht der komplette BR Zeuge. Und selbst wenn ... die Zusage der Lohnerhöhung nach der Probezeit dürfte kein Grund sein, die Einstellung der Person ablehnen zu können. Aber dennoch kann man sich hier dagegen stellen. Alles Gut!

W
wdliss

18.12.2019 um 14:32 Uhr

Sicherlich kann man dann nicht der Einstellung widersprechen, aber doch zumindes der Einstufung. Und das ist unterblieben. Und somit ist der Arbeitsvertrag - bestehend aus dem schriftlichen und den mündlichen Zusagen - zustande gekommen. Ich finds immernoch nicht richtig, da dann rumargumentieren zu wollen. (auch wenn man es natürlich kann @moreno). Alles Besser!

C
celestro

18.12.2019 um 15:27 Uhr

Die Einstufung kann ja ggf. korrekt gewesen sein ....

W
wdliss

18.12.2019 um 15:42 Uhr

Zu der Einstufung gehörte ja ganz offensichtlich nicht nur das Anfangsgehalt und eine zugehörige Lohnerhöhung nach 6 Monaten. Wenn das "ggf. korrekt" ist worüber reden wir denn dann?

C
celestro

18.12.2019 um 16:46 Uhr

die Einstufung ist ja die Entgeltgruppe. Hätte der BR hier widersprechen müssen, weil die Lohnerhöhung zugesagt wurde? Vielleicht .... geht das rechtlich überhaupt? Keine Ahnung ...

X
XYZ68

19.12.2019 um 08:34 Uhr

gibt es ggf. eine Tarifbindung?

Falls nicht, würde ich der Lohnerhöhung für den einzelnen als BR nicht widersprechen (mehr geht selbst im Tarifvertrag). Ich würde die Lohngestaltung aber zum Anlass nehmen mein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Absatz 1 Punkt 10 einzufordern und den Arbeitgeber zu Verhandlungen bezüglich einer Betriebsvereinbarung auffordern. Dann könnt ihr über die Lohngestaltung diskutieren und handelt es nicht auf dem Rücken eines Einzelnen aus, der einen gültigen Vertrag habt. Ihr habt bei der Einstellung der Eingruppierung nicht widersprochen somit ist diese Frist auch abgelaufen. Außerhalb des § 87 Absatz 1 Punkt 10 seit ihr aus der Lohngestaltung raus. Diese wird entweder im Tarif oder Einzelvertraglich geregelt.

Zur Erinnerung § 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
… 10. Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung; 11. Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren;

Und allen ein friedliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr

LG

B
BRSB

10.02.2020 um 12:45 Uhr

So ist die Sache ausgegangen: Der Höhergruppierung wurde zugestimmt, eine Frist wurde eingeräumt zur Vorlage der Stellenbewertung.

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