Zugesagte Lohnerhöhung streichen
Hallo zusammen, unser AG hat uns im letzten Jahr schriftl. per Aushang eine zweigeteilte Lohnerhöhung für alle AN mitgeteilt. 2 % ab 01.07.2018 und 2% ab 01.03.2019. Die erste Lohnerhöhung im letzten Jahr haben alle AN wie ausgeschrieben erhalten. Nun möchte unser AG aufgrund eines schlechten Ergebnisses im letzten Geschäftsjahr den zweiten Teil der Lohnerhöhung streichen. Ist das rechtlich gesehen einfach so machbar und gültig oder haben die AN aufgrund der schriftlichen Zusage (Aushang am schwarzen Brett) einen rechtlichen Anspruch auf die 2 % Lohnerhöhung? Vielen Dank für eure Hilfe :) (Zur Info - kein TV, keine Gewerkschaftsmitglieder)
Community-Antworten (5)
09.01.2019 um 12:12 Uhr
Das ist mMn eine Zusage, die man auch einhalten müsste. Man könnte als AG ja die Belegschaft bitten, darauf nicht zu pochen. Aber einfach so streichen geht wie gesagt mMn nicht.
09.01.2019 um 12:13 Uhr
Ich sehe zumindest keinen Grund warum dieser Aushang nicht verbindlich sein sollte. Allerdings müsste man den genauen Wortlaut kennen, denn manchmla wird etwas anderes verstanden als geschrieben wurde.
Wenn der Arbeitgeber hier hart bleibt wird jeder AN seinen Lohnanspruch einklagen müssen, ggf. Monat für Monat...
09.01.2019 um 18:56 Uhr
einen solchen Aushang würde ich als Gesamtzusage werten. Damit entstehen individuelle Ansprüche der AN...
09.01.2019 um 20:02 Uhr
Jepp wird in diesen Urteil auch so begründet http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=15770 unter Punkt 17 Abs.1
09.01.2019 um 20:05 Uhr
Sehe ich genau so. Steht hier unter Punkt 17, 18, 19 http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=15770
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