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Zugesagte Lohnerhöhung streichen

B
Benutzername
Jan 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, unser AG hat uns im letzten Jahr schriftl. per Aushang eine zweigeteilte Lohnerhöhung für alle AN mitgeteilt. 2 % ab 01.07.2018 und 2% ab 01.03.2019. Die erste Lohnerhöhung im letzten Jahr haben alle AN wie ausgeschrieben erhalten. Nun möchte unser AG aufgrund eines schlechten Ergebnisses im letzten Geschäftsjahr den zweiten Teil der Lohnerhöhung streichen. Ist das rechtlich gesehen einfach so machbar und gültig oder haben die AN aufgrund der schriftlichen Zusage (Aushang am schwarzen Brett) einen rechtlichen Anspruch auf die 2 % Lohnerhöhung? Vielen Dank für eure Hilfe :) (Zur Info - kein TV, keine Gewerkschaftsmitglieder)

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Community-Antworten (5)

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celestro

09.01.2019 um 12:12 Uhr

Das ist mMn eine Zusage, die man auch einhalten müsste. Man könnte als AG ja die Belegschaft bitten, darauf nicht zu pochen. Aber einfach so streichen geht wie gesagt mMn nicht.

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Pjöööng

09.01.2019 um 12:13 Uhr

Ich sehe zumindest keinen Grund warum dieser Aushang nicht verbindlich sein sollte. Allerdings müsste man den genauen Wortlaut kennen, denn manchmla wird etwas anderes verstanden als geschrieben wurde.

Wenn der Arbeitgeber hier hart bleibt wird jeder AN seinen Lohnanspruch einklagen müssen, ggf. Monat für Monat...

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paula

09.01.2019 um 18:56 Uhr

einen solchen Aushang würde ich als Gesamtzusage werten. Damit entstehen individuelle Ansprüche der AN...

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UliPK

09.01.2019 um 20:02 Uhr

Jepp wird in diesen Urteil auch so begründet http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=15770 unter Punkt 17 Abs.1

U
UliPK

09.01.2019 um 20:05 Uhr

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