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Nachtschichtzuschlag bei Überstundenabbau?

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zopfmar 39
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma werden Überstunden in Freizeit abgegolten.Wie ist das mit der Bezahlung,wenn ich die Überstunden in der Nachtschichtwoche nehme?Stehen mir auch die Nachtzuschläge zu?Welche Gesetze gibt es dazu?

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Community-Antworten (4)

L
Lotte

29.06.2008 um 19:11 Uhr

zopfmar, wenn Ihr darüber keine Regelung im TV oder AV habt oder in einer BV (was mich wundern würde), dann werden Zulagen nur gezahlt, wenn tatsächlich gearbeitet wurde, Ausnahme: Krankheit oder BR Arbeit (bei Freistellung).

A
Angi1

30.06.2008 um 09:38 Uhr

Hallo Zopfmar 39,

im § 6 Abs. 5 ist der angemessene Zuschlag für Nachtschichtarbeit geregelt. Wenn du nicht arbeitest (Krank/Urlaub/Frei) muß dieser Zuschlag komplett versteuert werden.

MfG Angi1

P
pirat

30.06.2008 um 09:59 Uhr

@ Angi1 sei nachgereicht... .-) § 6 Abs.5 ArbZG

L
Lotte

30.06.2008 um 14:33 Uhr

Angi, wieso sollte bei "frei" ein Zuschlag gezahlt werden? (Gehe davon aus, dass es nicht um einen Pauschalen Zuschlag, sondern um einen Zuschlag/gearbeiteter Nachtarbeitsstunde geht)

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