Verstoß durch Kollegen gegen Arbeitsschutz - Was kann ich als BRV tun?
Was kann ich als BRV tun, wenn ein Kollege ständig gegen den Arbeitsschutz verstößt? Er setzt wissend Schutzvorrichtungen außer Betrieb und entfernt Einrichtungen die dem Gesundheitsschutz dienen. Kann ich ihn zwingen , die vorgeschriebenen Arbeitsschutzschuhe zu tragen?
Community-Antworten (10)
27.06.2008 um 10:50 Uhr
Ihn nicht aber den Vorgesetzten darauf hinweisen das er beim darüber hinwegsehen ihm die Akzeptanz gibt und somit durch Duldung in der Verantwortung steht. Ich denke mit dem Kollegen hast du gesprochenund dieser ist uneinsichtig.
27.06.2008 um 10:54 Uhr
Hallo, ich würde die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen (falls vorhanden).Dürfte ihn/sie auch interessieren.
27.06.2008 um 14:04 Uhr
@Hogi Hallo, heikles Thema!!! Das ist bei mir (BRV) eine Sache, wo der Spass aufhört. Wie du schon erwähnst ''vorgeschriebene Arbeitsschutzschuhe und Schutzvorrichtungen''. Ebenso gut könnte sich der Kollege jeden Tag 'ne Flasche Wodka reinpfeiffen. Das geht gar nicht. Du stehst mit in der Verantwortung beim Arbeitsschutz. Du willst doch auch das dein Kollege abends gesund nach Hause fahren kann? Hättest du ein schlechtes Gefühl, wenn der Kollege durch einen schweren Arbeitsunfall Invalide wird oder gar stirbt? Ich würde erst eindringlich mit dem Kollegen sprechen und darauf bestehen, das der Arbeitsschutz beachtet wird. Bei Uneinsichtigkeit folgt ein weiteres Gespräch mit dem Kollegen und dem Vorgesetzten. Bei diesem Gespräch erwarte ich natürlich, dasss der Vorgesetzte dich unterstützt, da er bei wissentlicher Missachtung des Arbeitsschutzes auch mit einem Bein im Knast steht. In diesem Gespräch muss dem Mitarbeiter klargemacht werden, dass die zukünftige Missachtung der Arbeitsschutzbestimmungen abgemahnt wird. Bei unverbesserlichen manchmal der einzige Weg. Bei mangelnder Unterstützung der Vorgesetzten folgt der Gang zur GL. Falls selbst die GL uneinsichtig ist (kann ich mir nicht vorstellen), könnten noch eine ganze Menge folgen. Aber ich glaube,dass sich dein Problem bis zu dieser Stelle gelöst haben wird. Gruß Andi
27.06.2008 um 21:23 Uhr
Andi66 Deine antwort "Das ist bei mir (BRV) eine Sache, wo der Spass aufhört." sagt alles . Ich würde dich gleich abwählen.weil so was wie dich würde bei uns dazu führen das die Belegschaft, den BR los werden will.
27.06.2008 um 21:59 Uhr
Hallo Hogi Hallo Hopfschüttler passe bitte auf das nicht etwas des kostbaren Inhalts rausschwabt. beschäftige Dich erst einmal richtig mit dieser Materie, bevor Du den Andi66 rundlutschst. Fest steht zu jeder Maschine sollte es eine Betriebsanweisung geben. Wenn Ja, bedeutet das für den MA. so und nicht anders,bei nicht Einhaltung der Betriebsanweisung kann/hat so mach einer seinen Job verloren Wie mit der Maschine gearbeitet werden muss, sagt die Betriebsanleitung/ Bedieneranweisung. der ist vollge zu leisten.
27.06.2008 um 22:18 Uhr
@Akira, jepp....ergänzend ....das Gewerbeaufsichtsamt nenn sowas Konformitätserklärung und legt grossen Wert auf diese!
28.06.2008 um 00:56 Uhr
Hallo Pirat Genau! Gut das ich so schnell noch mal weg musste, es wäre noch einiges dazu gekommen. Es ist gerade bei uns passiert, ein Konzesionär hat dauernd den Notausgang zu geballert, 3 Abmahnungen gestern hat Er seine Ladeneinrichtung abbauen können.Er hatte ein halbes Jahr Zeit etwas zu tun, Pech gehabt.
So nun zu den Arbeitsschutzschuhen, stellt der AG PSA ( Persönliche Schutzausrüstung) zu Verfügung muss diese getragen werden!!!! Selbst für Arbeitsschutzschuhe gibt es bei uns eine Betriebsanweisung.
28.06.2008 um 01:46 Uhr
@Akira, wir hatten vor 8 Tagen das Gewerbeaufsichtsamt im Hause, ich kann dir sagen.... puh, heftig! Das Erste was sie wollten waren alle Zeitprotokolle, dann eine Gefahrenanalyse, und die erwähnte Konformitätserklärung wegen dem Umbau unserer Anlage, bei der Betriebsbesichtigung wurde akribisch auf die Einhaltung von Arbeitsschutzmassnahmen verso tragen von Arbeitsschutzkleidung geachtet, mit dem Hinweis auf empfindliche Strafen bei Nichteinhaltung! Unsere GL war not injust......Den BR hat es gefreut!!
28.06.2008 um 02:11 Uhr
@ Pirat VDS,TÜV und Feuerwehrbegehung sind schon durch es fehlt nur noch die BGHW (ehemals BGE) Ach ja die Versicherung hat auch ihre jährliche Begehung zur Ermittlung der Beiträge gemacht, mal locker 5 STd. mit den Jungs. Den Hammer hatte ich dann Gestern, hat doch die MA Personalbüro einer Schwangeren die Unterlagen zu Ihrer Grfährdungsbeurteilung in die Hand gedrückt hier füllen Sie das mal aus. Die dann, was muss ich denn da machen ? Ja ausfüllen. Am Nachmittag lief Sie mir über den Weg, hör mal wie muss ich das machen? Ich zu Ihr, Du nicht, der Chef muss, wenn der nicht dann ich. Habe ihr den Kram abgenommen, sie zum Chef geschickt Sie soll sagen habe die Unterlagen der FAsi gegeben.die bringt die Unterlagen zurück wenn Sie fertig ist. Angesprochen wurde ich bis jetzt noch nicht.
30.06.2008 um 10:15 Uhr
@kopfschüttler Ich bin fassungslos. Du kannst dann ja den Angehörigen sicher erklären, dass der Lebensunterhalt nicht mehr verdient werden kann, weil der Mitarbeiter Invalide ist. Kommt ja oft genug vor (mal bei den BGen nachfragen). Denkst du, den Arbeitsschutz gibt es nur um Kollegen zu schikanieren???
Unsere Vorgesetzten halten auch nicht immer gerne den Arbeitsschutz ein; aus Kostengründen wie man sich denken kann. Um unsere Arbeit bei einem Energieversorger ausführen zu können, mussten wir uns zertifizieren lassen. Wenn wir aufgrund der Unfallzahlen dieses Zertifikat los werden, können wir eine ganze Betriebsabteilung dicht machen. Mal gucken ob die Belegschaft das dann ganz toll findet. Hoffentlich passiert euch nichts schlimmes. daumendrück Weiterhin viel Glück. Gruß Andi
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