Neue Arbeitsräumlichkeiten
Wir sind ein relativ junger BR (6 Monate) und haben noch nicht viel Erfahrung. Jetzt wurde der Belegschaft mitgeteilt, ohne uns als BR vorzuinformieren, dass die Firma ihren Firmensitz (Eigentumsgebäude) verkauft hat. Es werden neue Geschäftsräume gesucht, zur Miete. Dies würde besser ins Firmenkonzept passen! Können und müssen wir bei der Neugestaltung der Arbeitsräume und Plätze mitwirken oder müssen wir sogar einbezogen werden?
Community-Antworten (7)
09.11.2015 um 11:46 Uhr
Bei Verlegung des Betriebes handelt es sich ja erst einmal um eine Betriebsänderung (§ 111 BetrVG), da ja Nachteile für die AN zu befürchten sind (längere Fahrwege, -kosten, Familie und Beruf usw.)
Also müsstet Ihr über einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln. Dazu solltet Ihr Kontakt zur Gewerkschaft aufnehmen (oder zumindest) einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen (der in diesem Fall zunächst Sachverständiiger im Sinne des § 80 Abs. 3 BetrVG wäre, wenn nicht > 300 AN betroffen sind)
09.11.2015 um 14:18 Uhr
@gironimo
die Betriebsänderung kann sein... sie muss aber nicht. Wenn der AG eine neue Räumlichkeit auf der anderen Seite der Straße findet, sieht es schon wieder anders aus.
Bevor noch kein fertiges Konzept des AGs vorliegt , würde ich mich als AG hier weigern zu verhandeln. Deine mögliche Betriebsänderung liegt doch noch nicht mal richtig auf dem Tisch
Ich bin dabei, dass ich jetzt einen Anwalt einschalten würde. Die Gewerkschaft aber bitte nur, wenn es einen fähigen Sekretär gibt. Meine Erfahrung mit verschiedenen Sekretären ist, dass es gerade an der Befähigung oftmals scheitert....
09.11.2015 um 21:13 Uhr
Hier dürfte das Kind ja bereits im Brunnen liegen. „dass die Firma ihren Firmensitz (Eigentumsgebäude) verkauft hat.“
Was @paula wohl übersehen hat, ansonsten ihr zweiter Absatz ja auch keinen Sinn macht.
Hier könnte natürlich auch ein Fall der §§ 111 – 113 BetrVG vorliegen, was aber bei dem hier bekannten, letztlich nicht eindeutig beantwortet werden kann.
Auf jeden Fall wäre es ein Fall des § 90 BetrVG. Und hier hat ein AG den BR auch bereits dann einzubinden, wenn noch kein Konzept vorliegt. Läge ein Derartiges vor, wäre es auch schon zu spät (§ 90 Abs. 2 BetrVG). Und hier gäbe es für einen BR auch ein breites von ihm zu bearbeitendes Feld.
Da der Verkauf aber bereits vollzogen wurde, bleibt nur noch festzustellen, dass der BR übergangen wurde und vom AG bereits wohl nicht mehr korrigierbare Tatsachen geschaffen wurden.
Alles, was jetzt bleiben dürfte ist, entweder ein Verfahren nach § 121 BetrVG, ev. auch ein Strafverfahren wegen Verhinderung von notwendiger BR-Arbeit nach § 119 BetrVG, was aber grenzwertig sein dürfte, einzuleiten oder sich zu verkriechen, um wegen dem verpassten jetzt jämmerlich zu heulen.
Auf alle Fälle würde ich mir jetzt den § 91 BetrVG greifen und versuchen über diesen, rauszuholen was nur irgendwie rauszuholen geht. Hätte ich beinahe vergessen: Das freundliche Grüßen der GL, wird natürlich auch für mindestens einen Monat eingestellt.
09.11.2015 um 21:33 Uhr
Ich finde das noch spannender.... weil auch wieder Fragen auftreten... ein AG verkauft seine gebäude / Räume - ruhig mal in mehrzahl - informiert den BR nciht weil der zu frisch ist... er hat noch keine, warum nicht? Ein Unternehmer will doch gewinn erzielen - wie kann er das, wenn er keine Räumlichkeiten hat?
echt spannend der Fall - leider hat der jetzige BR zu wenig Einsicht um uns diese zu beantworten - der AG wird es sicher nciht machen...
09.11.2015 um 21:43 Uhr
Was macht ein unternehmer, wenn er keinen Sitz mehr hat? was bezweckt er? will er noch Gewinne erzielen und das Unternehmen voran bringen? oder geht es hier vielleicht um Technologietransfer oder ähnlichem? Das kann man als BR nur wissen wenn man Einblicke hat...
Eine Möglichkeit ist, dass der AG in der Tat (mist habe einen BR - nun wird die Firma zu teuer) schnell einen Technologie oder aber auch materiellen Transfer will - schnelles Geld...
Möglich wäre das, indem es dann Änderungskündigungen gibt - wegen aufkauf und mit einem neuen frischen BR.... na ich sag mal so.... ist ncht so schwierig als AG...
Also auch mein Rat, dringens und sofort Anwalt einschalten!!!!
Könnte (muss nicht) 5 vor 12 sein - aber auch den AG fragen stellen - wo arbeiten wir wenn der Mietvertrag ausläuft (sorry) wenn es verkauft ist und du ncihts gefunden hast... Annahmeverzug? wohl eher nicht....
10.11.2015 um 10:53 Uhr
Globus warum neigst Du zur Zeit zum Spamen?
10.11.2015 um 17:58 Uhr
Erstmal schon vielen Dank für Eure Antworten. Also, um noch mal zu versuchen, dass Ganze näher zu beschreiben, ich glaube wir können froh sein, dass Gebäude losgeworden zu sein. Seit dem Pfuschbau vor 21 Jahren, nur Reparaturen und Umbauten. Alles irgendwie auch unsinnig für unsere Arbeitsabläufe geplant worden, damals vom ersten Firmenbesitzer. Seit 15 Jahren neue Mutterfirma mit vielen Niederlassungen in Deutschland. Diese versucht nun nach Möglichkeit, wie in den meisten anderen Niederlassungen, zu mieten. Angeblich können wir unbegrenzt beim neuen Eigentümer in dem alten bleiben Gebäude bleiben, bis passende neue Gewerberäume gefunden sind. Uns als BR ärgert nur, dass wir genau wie alle anderen Mitarbeiter erst jetzt vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Dürfen die das? Und können wir durchstzen, dass die neuen Räume sinnvoll gestaltet werden. Und nicht nur irgendwelche "Bürokraten" die von unserer Arbeit null Ahnung haben, an allen Ecken sparen wollen? Und können wir verlangen, das wir möglichst im selben Stadtteil oder benachbert bleiben?
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