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Leistungsorientierte Bezahlung - im Rahmen einer BV festlegen, dass doch 12% des vorgesehenen Geldes ausbezahlt werden anstatt der im TVÖD vorgesehenen 6%?

WKSA
wer kennt sich aus
Okt 2021 bearbeitet

Unser internes Beurteilungssytem zu LoB ist noch nicht fertig. Nun stellte sich in der betrieblichen Kommission die Frage, ob es möglich ist, im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festzulegen, dass doch 12% des vorgesehenen Geldes ausbezahlt werden anstatt der im TVÖD vorgesehenen 6%?

5.61704

Community-Antworten (4)

W
w-j-l

25.06.2008 um 11:20 Uhr

Es soll TVöD-Anwender geben, die solche Vereinbarungen abgeschlossen haben.

P
Petrus

25.06.2008 um 11:32 Uhr

Im TVÖD les ich 8% grübel Und eine Öffnungsklausel kann ich nicht erkennen - das einzige, was betrieblich festgelegt wird, ist das Beurteilungssystem (und damit die Verteil-kriterien, nicht die -höhe

@wjl: Dass es Leute gibt, die mit 2,5 o/oo Blutalkohol Auto fahren ist auch Tatsache, möglich ist es offenbar ja auch -- nur erlaubt ist es deshalb noch lange nicht...

G
Galaxy

25.06.2008 um 13:53 Uhr

@wer kennt sich aus

Der TV schreibt in der Protokollerklärung zu §18, daß bis zum 30.09.2007 eine betriebliche Regelung "zustande kommen" soll. Inwieweit diese gewollt schwammige Formulierung rechtssicher ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn ihr nach diesem Stichpunkt noch eine Vereinbarung hinbekommt und beide Betriebsparteien 12% vereinbaren, kann ich mir nicht vorstellen, daß Verdi oder der KAV was dagegen haben.

Der AG kann sich ja die restlichen 6% nicht in die eigene Tasche stecken, er muss sie ja spätestens im Folgejahr dann doch ausbezahlen, dann kann er es auch gleich tun.

In den letzten Tarifverhandlungen ist ja für den Krankenhausbereich das Leistungsentgeld erstmal außer Kraft gesetzt um den Erhalt der 38,5 Std-Woche gegen zu finanzieren, zumindest teilweise.

@Petrus

die 8% beziehen sich auf die vereinbarte Zielgröße des Gesamttopfes, der irgendwann mal erreicht werden soll. Der KAV wollte damit erreichen, daß Lohnbestandteile (linear oder Einmalzahlung sollen geringer sein!!!) dazu verwendet werden, um diesen Topf im Rahmen künftiger Tarifrunden zu finanzieren=aufzufüllen .

W
w-j-l

25.06.2008 um 16:26 Uhr

Letztlich ist es doch (außer für die ausscheidenden Zeitverträgler) egal, wann der AG die "Restbeträge" ausschüttet.

Ich habe Regelungen gesehen, die zunächst eine schnell noch in 2007 abgeschlossen wurden, nach denen auch in 2008 das gesamte Volumen von 12% ausbezahlt wurde, damit man für die Regelung zum Leistungsentgelt mehr Zeit hatte.

Bei uns wurden in 2008 6% pauschal ausbezahlt. Zusammen mit dem Rest aus 2007 (auch 6%) hat sich nun das Volumen für 2009 auf mittlerweile 24% erhöht. Dann bekommt man eben da (leistungsorientiert) ein höheres Leistungsentgelt. Vielleicht wird Ver.di sich ja für 2010 auf eine Erhöhung des Topfes einlassen, damit das Leistungsentgelt 2010 nicht wieder absackt.

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