Hallo,

in unserem Betrieb sind immer wieder Praktikanten tätig, bei denen sich für uns als Wahlvorstand die Frage stellt, ob diese aktiv wählen dürfen oder nicht.
Folgende Praktikanten-"Arten" haben wir:
- Schülerpraktika, im Rahmen der schulischen Pflichtpraktika, idR ca. 2 Wochen Einsatz; ohne Bezahlung
- studentische Praktika, als Pflichtpraktika im Rahmen des Studium, Einsatzzeit zw. 1 - 6 Monate; ohne Bezahlung
- Praktika (Praxisphasen) im Rahmen von überbetrieblichen Umschulungen/ Weiterbildungen, Einsatzzeit zw. 2 Wochen bis 6 Monate; ohne Bezahlung

Sind diese Praktikanten wahlberechtigt - sofern sich der Wahltag natürlich im Praktikumszeitraum befindet und das entsprechende Wahlalter gegeben ist?
Ich freue mich auf eure Einschätzung.