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Nachtdienstbefreiung für AN über 50 - ( TVöD)?

T
Tamirasun
Okt 2021 bearbeitet

Guten Morgen Ihr Lieben...

jetzt hab ich hier schon rumgestöbert und eine ähnliche Frage gefunden, jedoch bringen die Antworten mir nichts. Deshalb stelle ich jetzt doch nochmal die Frage ein:

Ich arbeite in einem Krankenhaus, also Drei-Schicht-System. Wir fallen unter den TVöD,. früher BAT.

Jetzt weiß ich, dass es für AN über 50 bzw. 55 die Möglichkeit gab, sich vom Nachtdienst befreien zu lassen...

Habe jetzt im TVöD gesucht, doch nichts gefunden. Liegt vielleicht auch an der frühen Uhrzeit lächel, habe auch im ArbZG §6 gelesen, auch nichts hilfreiches gefunden.

Gibts jemand hier, der mir aus seinem reichen Erfahrungsschatz etwas borgt und weiterhilft?!lächel

Suche währenddessen mal weiter und danke Euch für hilfreiche Antworten...!!!

LG

5.18405

Community-Antworten (5)

M
Maria

24.06.2008 um 09:58 Uhr

Hallo Tamirasun,

dieses "50-iger Gespenst" taucht immer wieder mal auf. Bitte beim nächsten Mal unbedingt einfangen und WEGSPERREN. So ein Gesetz gibt es nicht.,.... Aber der §6 Abs. 3 ArbZG besagt, dass Nachtarbeitnehmer nach Vollendung des 50(!) Lebensjahres arbeitsmedizinische Untersuchungen JEDES Jahr vornehmen können. Das War`s..... mit 50.

Gruß Maria

A
Angi1

24.06.2008 um 10:06 Uhr

Hallo Tamirasun,

im § 6 Abs. 4 steht "Der AG hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn a) nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet."

MfG Angi1

T
Tamirasun

24.06.2008 um 10:21 Uhr

@ Maria

Das mit den Untersuchungen habe ich auch gelesen.... Gespenst wird, sobald ich es nochmal sehe eingesperrtgg

G
Galaxy

24.06.2008 um 10:25 Uhr

@Angi1

aus welchem Gesetz zitierst du den §6 Abs.4? Im TVöD-K für den Klinikbereich finde ich ihn nicht... Kannst du mir weiterhelfen???

A
Angi1

24.06.2008 um 10:36 Uhr

@ Galaxy,

Sorry! ArbZG

MfG Angi1

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