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Fristen bei Antrag auf Sonderöffnung?

T
thommy
Mai 2017 bearbeitet

Hallo zusammen,

mein AG hat heute beim BR einen Antrag auf Sonderöffnungen gestellt. Wir sind ein Geschäft im Möbeleinzelhandel. Die Sonderöffnung soll am 02.10.2008 sein, der Laden soll dann bis 24:00 Uhr geöffnet werden. Gibt es eine Frist einzuhalten und wie lang ist sie?

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Community-Antworten (3)

A
Angi1

24.06.2008 um 09:59 Uhr

Hallo Thommy,

für euch als BR ist dies ein Antrag auf Zustimmung von Überstunden nach § 87 Abs. 1 P 3 oder Änderung der Arbeitzeiten nach § 87 Abs. 1 P. 2.

zu beachten sind § 3 ArbZG "Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden." § 4 ArbZG "Ruhepausen von 45 Minuten bei einer Arbeitzeit von mehr als neun Stunden." § 5 ArbZG "Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitzeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben."

MfG Angi1

U
uhu

24.06.2008 um 10:04 Uhr

@thommy Antrag auf Sonderöffnung muß der AG woanders stellen; was sollt ihr damit? bei euch will er sicher die Zustimmung, dass er dann auch Personal beschäftigen kann; versucht doch mal zu verhandeln und schlagt im Gegenzug ein Kompensationsgeschäft vor; sicher gibt es was bei dem euer AG bisher "bockig" war;

T
thommy

24.06.2008 um 10:40 Uhr

Vielen Dank Angi1 und uhu, Ihr habt mir beide sehr gut weitergeholfen. Gruß Thommy

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