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Aussetzung von Beschlüssen bzw. ewiges Verschieben und bearbeiten eines Tagesordnungspunktes

L
locke72
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, folgende Situation. Ich habe als BR-Ersatz-Mitglied vor 8 Wochen einen Antrag auf Abwahl des Vorsitzenden gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. "... stellt den Antrag auf Abwahl / Neuwahl des BR-Vorsitzenden als Tagesordnungspunkt auf der nächsten Sitzung. Dem Antrag wurde sattgegeben" (die BR-Sitzungen finden wöchentlich statt). Dieses ist auch geschehen. Aber die Mitglieder haben gesagt, das Sie diese Abwahl/Neuwahl erst machen wollen, wenn alle ständigen BR-Mitglieder anwesend sind. Bei uns heißt das, aufgrund von Urlaub oder krankheit wird dies nie der Fall sein und der Punkt wird auf ewig verschoben. Für mich Persönlich heißt z.B. der §86a des Betriebsverfassungsgesetzes, das der Punkt innerhalb von 8 Wochen auf die Tagesordnung kommt und dann auch bearbeitet wird und nicht auf ewig mit der Begründung das man auf die Anwesenheit aller ständigen BR-Mitglieder warten will verschoben wird. Gibt es hier gesetzliche Vorschriften an die sich der BR halten muss oder darf man einen Tagesordung punkt wirklich einfach so in die Länge ziehen?

Noch ein kleiner Zusatz. War wohl etwas schlecht von mir ausgedrückt:

Hallo den §86a habe ich wegen der 8 Wochen angebracht. Der Antrag selbst wurde aufgrund von §29 Absatz 3 gestellt. "Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt" Und das mit dem "Viertel der Mitglieder" war der Fall.

Noch ein Zusatz

Hallo "peters" der Fall stellt sich hier so wie ich das sehe wie folglt da. Die anderen BR Mitglieder haben das unkorrekte Vorgehen (Alleingänge ohne die anderen einzubeziehen) des BR-Vorsitzenden schon lange gesehen und haben mir damals volkommen Recht gegeben. Selber will aber keiner den Vorsitz machen. Ausreden sind - keine Zeit, Stress zu Hause, man will nicht reisen, man will nicht auf Lehrgänge usw. Daraufhin habe ich natürlich gesagt, das wenn die alle keine Verantwortung übernehmen wollen, sollen die gefälligst vom Amt zurücktreten und den Weg für die frei machen die sich kümmern wollen. Als Antwort erhält man da z.B. diese (kein Witz - original Zitat): "Warum sollten wir zurücktreten, dann verlieren wir ja unseren erhöhten Kündigungsschutz". Traurig aber wahr. Gestern habe ich enorm gedrängt den Punkt nun endlich zu bearbeiten. Ohne Erfolg. Die sagen es stand auf der TO und Sie haben entschieden das zu verschieben bis alle ständigen BR-Mitglieder da sind. Wird wohl nie der Fall sein. Angeblich muss man hier auch keine Fristen einhalten. Leider kenne ich mich da nicht genug aus um das zu widerlegen. Problem ist halt, das wenn ich es schaffe das der Beschluss auch ohne die ständigen BR-Mitglieder umgesetzt wird, der BR keinen Vorsitz mehr hat und somit handlungsunfähig ist. Heißt, wenn ich das richtig sehe, das der BR zurücktreten muss. Wäre mir und einigen anderen lieber. Das würde aber dazu führen, das die Damen und Herren Ihren Schutz verlieren. Und das wollen die natürlich nicht. Denn das ist der Hauptgrund warum die da drin sitzen.

21.432013

Community-Antworten (13)

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peters

26.10.2007 um 13:15 Uhr

Mit dem §86a wirst du aber meines Erachtens kein Glück haben. Der setzt nämlich voraus, dass 5% der Arbeitnehmer des Betriebs den Antrag unterstützt haben und dies ist, wenn der Antrag von dir allein kam, nicht der Fall.

DS
der Seher

26.10.2007 um 13:39 Uhr

Um einen so seltenen Antrag durchzusetzen ist es unbedingt erforderlich das du dich mit dem §23 Betr.VG II.Ausschluss aus dem Betriebsrat(Abs.1) beschäftigst. Wenn du dir deiner Sache dann immer noch sicher bist, solltest du dich mit der für euch zuständigen Gewerkschaft in Verbindung setzen, dort wird euch mit Sicherheit beratent geholfen.

I
Immie

26.10.2007 um 13:46 Uhr

Seher, ...was siehst du denn da...?

L
locke72

26.10.2007 um 13:58 Uhr

Hallo "peters" den §86a habe ich wegen der 8 Wochen angebracht. Der Antrag selbst wurde aufgrund von §29 Absatz 3 gestellt. "Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt" Und das mit dem "Viertel der Mitglieder" war der Fall.

FB
Frank B

26.10.2007 um 14:01 Uhr

Unter den genannten Gesichtspunkten ist der §23 Abs.1 BetrVG gar nicht so falsch. Ist es nicht eine grobe Pflichtverletzung des Vors., wenn der BR einen Beschluss gefasst hat und der Vors. setzt diesen nicht um?

P
peters

26.10.2007 um 14:05 Uhr

Na dann versuch ich doch auch mal was zu "sehen":

Die BR-Mitglieder (zumindest ein Teil davon) waren aus irgendeinem Grund sauer auf ihren BRV. Locke72 hat die Initiative ergriffen und den Antrag auf Abwahl gestellt. Die Mehrheit der BRM hat auch zugestimmt, diesen auf die TO zu nehmen. So weit - so gut.

Nun stellte sich vielleicht auch die Frage, wer sich denn für die Neuwahl zum BRV bereit erklärt. Einfach den Vorsitzenden abwählen und zufrieden nach hause zu gehen, reicht ja nicht.

Vielleicht haben die BRM ja nun festgestellt, dass man nicht so einfach einen Nachfolger findet. Und schieben das Ganze nun verzweifelt hinaus.

Ist doch ansonsten ein Widerspruch: die BRM nehmen den Antrag auf Abwahl an und die gleichen BRM (zumindest überwiegend) schieben das Ganze dann hinaus.

Locke als Initiator der Abwahl müsste doch im Besten Fall (zusammen mit anderen BRM, die die Abwahl unterstützen) einen Kandidaten für die Neuwahl präsentieren können. Ist denn das der Fall??

Andere Möglichkeit wäre natürlich, dass es ein Gerangel um die zu erwartenden Mehrheiten gibt. Nämlich dass man spekuliert, wenn Locke nicht mit abstimmt, dass dann die Mehrheit gegen die Abwahl stimmt. Dann würde ich drauf drängen, dass der Beschluss ("in der nächsten Sitzung") auch umgesetzt wird.

L
locke72

26.10.2007 um 16:25 Uhr

Hallo "peters" der Fall stellt sich hier so wie ich das sehe wie folglt da. Die anderen BR Mitglieder haben das unkorrekte Vorgehen (Alleingänge ohne die anderen einzubeziehen) des BR-Vorsitzenden schon lange gesehen und haben mir damals volkommen Recht gegeben. Selber will aber keiner den Vorsitz machen. Ausreden sind - keine Zeit, Stress zu Hause, man will nicht reisen, man will nicht auf Lehrgänge usw. Daraufhin habe ich natürlich gesagt, das wenn die alle keine Verantwortung übernehmen wollen, sollen die gefälligst vom Amt zurücktreten und den Weg für die frei machen die sich kümmern wollen. Als Antwort erhält man da z.B. diese (kein Witz - original Zitat): "Warum sollten wir zurücktreten, dann verlieren wir ja unseren erhöhten Kündigungsschutz". Traurig aber wahr. Gestern habe ich enorm gedrängt den Punkt nun endlich zu bearbeiten. Ohne Erfolg. Die sagen es stand auf der TO und Sie haben entschieden das zu verschieben bis alle ständigen BR-Mitglieder da sind. Wird wohl nie der Fall sein. Angeblich muss man hier auch keine Fristen einhalten. Leider kenne ich mich da nicht genug aus um das zu widerlegen. Problem ist halt, das wenn ich es schaffe das der Beschluss auch ohne die ständigen BR-Mitglieder umgesetzt wird, der BR keinen Vorsitz mehr hat und somit handlungsunfähig ist. Heißt, wenn ich das richtig sehe, das der BR zurücktreten muss. Wäre mir und einigen anderen lieber. Das würde aber dazu führen, das die Damen und Herren Ihren Schutz verlieren. Und das wollen die natürlich nicht. Denn das ist der Hauptgrund warum die da drin sitzen.

R
rosa

26.10.2007 um 19:33 Uhr

@locke72! Wenn der BRV abgewählt werden soll, muss der Neue BRV schon bereit stehen. Sonst ist all die Müh umsonst. Warum machst Du es nicht?

L
locke72

26.10.2007 um 20:30 Uhr

Hallo Rosa, würd ich ja gerne, aber ich bin doch nur Ersatzmitglied und kann ja den BRV nicht machen, oder?

P
pirat

26.10.2007 um 20:59 Uhr

@Rosa,

weil locke72 Ersatzmitglied ist! Da muß er warten bis er dran kommt, sprich einer aus dem BR zurücktritt oder nach § 23 BetrVG - II. Ausschluss aus dem Betriebsrat (Abs. 1) was in diesem Fall wohl eher nicht ausreicht.

DAH
Der alte Heini

28.10.2007 um 21:28 Uhr

Wie pirat schon schreibt, würde ein Antrag auf Ausschluss aus dem BR hier wohl nicht greifen. Problem der Geschichte ist zum Teil auch das Demokratieverständnis von locke72. Die Mehrheit entscheidet was das Gremium möchte. Möchte die Mehrheit des BR mit diesem Zustand leben, dann ist es so, auch wenn es einem Einzelnen nicht passt. Warum sollte denn der BR zurücktreten, nur weil seine Handlungen einem Ersatzmitglied nicht passen? Hier gibt es für locke72 nur eine vernünftige Alternative. Sich bei der nächsten BR Wahl wählen lassen und es dann besser machen.

P
peters

28.10.2007 um 23:52 Uhr

@Locke, dann ist das ja ungefähr so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Nicht allein der BRV sondern die Mehrheit des Gremiums scheut sich, den Schritt zu gehen, weil kein Nachfolger in Sicht wäre.

Das kann ich auch irgendwie nachvollziehen. Vermutlich würde weder die Abwahl des BRV noch die Auflösung des BR Euch im Moment weiterbringen.

Wenn es bei euche keine / zu wenige Mitarbeiter gibt, die Verantwortung im BR übernehmen wollen, dann muss man befürchten, dass nicht einmal ein kompetenter Wahlvorstand für eine Neuwahl zustande käme. Und dass möglicherweise aus den Reihen der Beschäftigten auch keine oder zu wenige MA für eine Kandidatur bereit wären. Oder nur wieder solche, die nur ihren Kündigungsschutz wollen.

Euer Gremium müsste sich mal eine Strategie für die Zukunft überlegen. Wenn ihr die BR-Arbeit besser machen wollt, so wie du es dir vorstellst (und insgeheim andere BRM auch), dann müsst ihr euch mehr Wissen, mehr Mut und eine bessere Einstellung zum BR-Amt verschaffen. Alle zusammen!

Dann gibt's zwei Möglichkeiten: Entweder der bisherige BRV lernt selbst auch so viel dazu, dass er dann euren Vorstellungen entspricht oder ihr macht ein anderes BRM so fit, dass er/sie dann doch Nachfolger des Vorsitzenden werden kann.

Schafft ihr das alles nicht, dann gilt der bittere Spruch "die Beschäftigten kriegen den BR, den sie verdient haben." Ich drück dir aber die Daumen, dass ihr irgendwie die Kurve kriegt !!

L
locke72

29.10.2007 um 07:34 Uhr

@peters Hallo, ich glaube hier hilft wirklich nur noch der §23 des Betr.VG , denn das was an Wissen da ist, kommt von den engagierten Ersatzmitgliedern, die aber immer wieder ausgebremst werden. Und die Ersatzmitglieder wollen die ständigen BRM nicht ägern sondern wir vertreten die Meinung der Belegschaft. Die Belegeschaft selbst hat oftmals Angst Ihren Unmut über den BR zu äußern, da jeder dann damit rechnen muss vom BR unter Druck gesetzt zu werden. Hier spreche ich aus eigenen und bei anderen miterlebten Erfahrungen. Die versuchen halt alles um Ihre "sicheren" Posten zu behalten. Es geht teilweise so weit, das der BRV den Mitarbeitern mit Jobverlust droht wenn wenn man sich gegenüber dem BR nicht lieb verhält. Naja. Trotzdem an alle Danke für die Tips zahlreichen Tips

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