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ladenöffnung und mitbestimmung

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schmidti
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, wenn der GBR eine BV abgeschlossen hat in der die ladenöffnungszeiten komplett FREI gegeben worden sind,haben wir als örtlicher BR dann noch mitbestimmung??? zur sachlage...wir sind in NRW(rund-um-die-uhr-öffnung möglich) ... die sonntage sind noch eine zustimmungspflichtige sonderöffnung...unser geschäft schließt täglich um 20 uhr... was passiert,wenn nun ein sogennanntes mitternachtshopping an einem tag ausser dem sonntag geplant wird??? wir haben nun sehr unterschiedliche informationen,wie z.b. solange der MTV noch gilt,sind wir hier auch noch im boot oder aber dass wir da eben komplett nix mitzubestimmen haben... vielleicht habt ihr da konkrete antworten mit hintergrund?!? vielen dank und sonnige grüsse schmidti

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Community-Antworten (4)

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Catweazle

14.04.2007 um 15:49 Uhr

Bei den Öffnungszeiten hat der BR kein Mitbestimmungsreht. Anders sieht es beim Beginn und Ende der AZ und der Pausen der MA aus.

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paula

14.04.2007 um 16:26 Uhr

Beginn und Ende der Arbeitszeit sind grundsätzlich örtliche Angelegenheiten. Es sind nur seltene Fälle denkbar in denen bei der Arbeitszeit die Zuständigkeit nach § 50 BetrVG für diese Fragestellung beim GBR liegt. Im Einzelhandel wüßte ich da keinen rechten Ansatzpunkt für eine originäre GBR-Zuständigkeit.

Anders sieht es mit den Öffnungszeiten aus. Diese unterliegen eben keiner Mitbestimmung. Klingt zunächst komisch. Aber der AG könnte ja folgendes sagen: mit meinem BR habe ich einen AZ-Rahmen der MA von 8 bis 18 vereinbart. Ich will jetzt aber bis 24 UHr öffnen und den Zeitraum von 18 bis 24 Uhr decke ich mit leitenden Angestellten ab falls mein BR dauernden Überstunden nicht zustimmt. Oder er öffnet den Laden und es gibt Scannerkassen die der Kunde selber bedienen muss und das Personal sitzt zu Hause.

Alles nicht sehr wahrscheinlich. Schaut doch mal was der AG jetzt machen möchte. Falls er Eure Kollegen zwingen möchte über den mit dem BR vereinbarten Rahmen hinaus zu arbeiten würde ich mal dezent auf das MBR des örtlichen BR hinweisen....

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schmidti

14.04.2007 um 17:27 Uhr

ups...noch nen wohl wichtiges detail vergessen zu erwähnen,welches ich gerad bemerkt habe...wir haben nun auch keine schichten mehr vorher entweder von 10-18 uhr oder von 12-20 uhr für vollzeit usw aber nun gibt es keine schichten mehr wenn ich das nun richtig verstanden hab,haben wir tatsächlich nix mehr zu melden???

und die info,dass alles so lang noch kein MTV verhandelt iss weiter läuft wie bisher??? quatsch???

danke und gruss schmidti

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paula

14.04.2007 um 21:37 Uhr

Ihr habt noch eine Menge zu melden, da der GBR nicht Euer MBR ausüben kann!!!

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