Zeitvorgaben und Akkordzuschläge für produktive Mitarbeiter sind doch zustimmungspflichtig, soweit ich das verstanden habe. Wie sieht das in anderen Bereichen aus? Da werden doch auch Zeitabschätzungen gemacht und den Leuten aufgrunddessen Termine gesetzt.
Bsp: Die Vorbereitung einer Präsentation vorbereiten dauert nach Schätzung der Mitarbeiter 50 Stunden, der Chef will sie nach 5 Arbeitstagen haben (theoretisch nach 40 h).
Kann der BR nun Einspruch erheben? Hätte er gefragt werden müssen?
Was ist, wenn der BR feststellt, daß der Mitarbeiter die fünf Tage jeweils mehr als 10 Stunden (ohne Pausen) in der Firma war, also der Termin des Chefs zu einer Verletzung von §3 Arbeitszeitgesetz geführt hat?

Für Antworten wäre ich dankbar.