Erstellt am 20.06.2008 um 19:09 Uhr von pirat
@Sündenbock,
was denkst du was der AG mit so einem Antrag macht? Strenge mal deine Fantasie an.......
Erstellt am 20.06.2008 um 20:43 Uhr von Der alte Heini
pirat
ich tippe auf Mülleimer!
Ach nee, in vorbildlichen Betrieben gibt es die Mülltrennung.
Also ab mit dem Antrag ins Altpapier.
Vielleicht taucht er im Betrieb von Sündenbock in
anderer Form wieder auf, z.B. als Toilettenpapier.
Erstellt am 20.06.2008 um 20:53 Uhr von pirat
@Gevatter Hein,
*jepp* sehr fantasievoll....*grins*
Erstellt am 21.06.2008 um 10:02 Uhr von Kölner
@Sündenbock
Anders ausgedrückt:
Man kann nicht "stellvertretend" für individualrechtliche Ansprüche/Anträge als BR tätig werden! Auch steht § 77 Abs. 3 BetrVG Deinem/Euren Vorhaben entgegen.