Erstellt am 19.06.2008 um 14:38 Uhr von rolfo2
Hallo HaveFun,
wenn das Seminar am Sonntag beginnt bekommst du die Zeit nicht bezahlt, weil das einfach ausgedrückt nicht betriebsbedingt ausserhalb der Arbeitszeit ist, sondern betriebsratsbedingt.
Nur bei betriebsbedingter ausserhalb der AZ liegenden BR-Tätigkeit muss der AG ausser der Anwesenheit auch die Reisezeit bezahlen.
Erstellt am 19.06.2008 um 14:44 Uhr von Weißnix
selbstverständlich gehört die anreise zum schulungsort zur arbeitszeit, stefan!
daich ja nich weiß wie ihr dat handhabmal kurz erzähl wie dat bei uns jeht.
Urlaubsantrag ausfüllen, und zwar mit "E" für extratag und zwar von Sonntag bis Freitag. ich jeh einfach ma davon aus dat du ein wochenseminar hast.
Erstellt am 19.06.2008 um 15:11 Uhr von packer
@ weißnix
Dein name scheint Programm zu sein ;)
Ich denke mal, daß ihr das irgendwo im Tarif oder in einer BV bzw. Dienstreiseordnung stehen habt... ansonsten hat Rolfo das Problem knapp und richtig umrissen!
BR Arbeit ist Ehrenamt! Du sollst keinen Vorteil daraus haben. Im Falle der Reisezeit hättest du aber einen enormen Vorsprung gegenüber den Kollegen, die niemals auch nur die Chance hätte an einem Sonntag zu arbeiten... Es sei denn, der/die Kollege/Kollegin "havefun" hätte regulär Sonntagsarbeit. Dann bekäme sie/er die Fahrzeit, die innerhalb der geplanten Arbeitszeit liegt auch wieder da sonst ein unerlaubter Nachteil durch BR Arbeit gegeben wär...
Gruß vom packer
Erstellt am 19.06.2008 um 15:58 Uhr von Weißnix
packer, des wirds wohl sein!:p)
gibt keine BV und auch keene DR-Ordnung. Mußt einfach nur inne Gatsro arbeiten : )
Aber wo dat her hast dat BR-Arbeit en Ehrenamt ist dat mußt mir noch varaten.
aber det wird wohl nur bei dir im betrieb so sein, denn wenn dat der AG wüßt! :o)
mein BR-Arbeit kriech ich bezahlt. also nix Ehrenamt!!!!
Erstellt am 19.06.2008 um 16:05 Uhr von DonJohnson
Packer - weißnix hat Recht.
Klar wird der Weg auch gezahlt selbst wenn er außerhalb der Arbeitszeit liegt. Stimmt, ein BRM darf nciht besser gestellt werden, aber eben auch nciht schlechter. Ein BRM MUSS zur Weiterbildung Seminare besuchen, dass heißt also, dass er dadurch schlechter gestellt wäre wenn die Arbeitszzeit nciht entgolten wird. Bei "normalen " Mitarbeitern hast du Recht, bei BRM ist das aber so - und das ist gut so!!!
Erstellt am 19.06.2008 um 16:06 Uhr von packer
Boah, du oller Spinner :))))
biste bei Siemens? Aber Journalisten kennen spätestens seit der Geschichte den § 37 Abs. 2 BetrVG und das in § 37 Abs. 1 BetrVG erwähnte Lohnausfallsprinzip... Nachtigall ich hör dich Harzen...
ui ui, aber ich hab ja nix gewusst ;)
Erstellt am 19.06.2008 um 16:07 Uhr von Weißnix
Don,
hast zu viel kontakt zum Wovi? grins
Erstellt am 19.06.2008 um 16:11 Uhr von packer
@ Don
das ist doch jetzt nicht Dein ernst?
Und wer es bis jetzt noch nicht begriffen hat, dem schlag ich auch gerne mal das allen BRs bekannte BAG Urteil um die Ohren:
Nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes erhalten
die Mitglieder des Betriebsrats weder eine Amtsvergütung noch ist
die Betriebsratstätigkeit eine zu vergütende Arbeitsleistung. Entsprechend dem aus § 37 Abs. 2 BetrVG und dem Grundsatz der Ehrenamtlichkeit
in § 37 Abs. 1 BetrVG folgenden Lohnausfallprinzip
steht ihnen nur dasjenige Entgelt zu, das sie verdient hätten, wenn
sie anstelle der Betriebsratstätigkeit während ihrer Arbeitszeit die
vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbracht hätten. Das schließt
es aus, dass die Mitglieder des Betriebsrats auch nur einen geringen
Teil ihrer Vergütung wegen oder aufgrund ihres Amtes erhalten.
Das Lohnausfallprinzip gilt uneingeschränkt und wird auch nicht von
der Vorschrift des § 37 Abs. 3 BetrVG durchbrochen. Der Freizeitausgleich
für die danach außerhalb der persönlichen Arbeitszeit
durchgeführte Betriebsratsarbeit betrifft aber lediglich die Folgen einer
auf das Betreiben des Arbeitgebers vorgenommenen Abweichung
von dem Grundsatz, nach dem die Betriebsratstätigkeit
während der Arbeitszeit vorzunehmen ist. Es handelt sich im Ergebnis
um ein zeitlich verschobenes Arbeitsentgelt für eine sonst in
der persönlichen Arbeitszeit anfallende Betriebsratsarbeit, die nur infolge
eines dem Arbeitgeber zurechenbaren Umstands in die Freizeit
verlegt worden ist.
BAG 5.3.1997 – 7 AZR 581/92
und nochmal ein Klassiker, aufgelegt extra für Miami Vice Ärmelhochkrempler:
Grundsätzlich anders sind aber die Reisezeiten zu beurteilen, die
außerhalb der Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds liegen:
§ 37 Abs. 2 und 3 BetrVG regeln zwei voneinander zu unterscheidende
Tatbestände mit unterschiedlichen Rechtsfolgen.
§ 37 Abs. 2 BetrVG will sicherstellen, dass dem Betriebsratsmitglied,
das wegen seiner Tätigkeit Arbeitszeit versäumen muss, Arbeitsbefreiung
erhält und ihm das zustehende Gehalt erhalten bleibt.
Demgegenüber soll nach § 37 Abs. 3 BetrVG ein Ausgleich für die
Nachteile gewährt werden, die ein Betriebsratsmitglied erleidet, weil
es aus betriebsbedingten Gründen zur Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben
Freizeit opfern muss. Aus dieser Unterscheidung
des Gesetzes ergibt sich, dass Betriebsratsmitglieder für die außerhalb
der Arbeitszeit liegende Wege- und Reisezeit nach § 37
Abs. 3 BetrVG nur dann Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung
haben, wenn die Reise aus betriebsbedingten Gründen außerhalb
der Arbeitszeit durchgeführt worden ist. Es müssen daher bestimmte
Gegebenheiten und Sachzwänge innerhalb der Betriebssphäre
dazu geführt haben, dass die Reisezeit nicht während der
Arbeitszeit durchführt werden konnte.
BAG 19.7.1977 – 1 AZR 302/74; BAG 9.6.1978 – 6 AZR 176/75 n v.
ich mach ja nich gerne copy and paste, aber das ist hier angebracht... sonst denkt nachher noch jeman, daß man vom Küssen schwanger werden kann :)
und wie passend, mein Sicherheitscode sagte grade LMAA ...
Erstellt am 19.06.2008 um 16:35 Uhr von Rosenheimer
@Havefun
Mal ganz nebenbei, was bedeutet "6h" vom Wohnort, sprich mit welchem Verkehrsmittel ?
Zum einem beginnen die meisten Seminare erst mittags und man kann durchaus auch mit dem Flugzeug anreisen,
um die Reisezeit erheblich zu verkürzen. Man muss nicht mit dem PKW stundenlang unterwegs sein.
Erstellt am 19.06.2008 um 17:06 Uhr von Immie
SÜSS.
Das heisst also, wenn man in München lebt und möchte an der Ostsee ein Seminar machen, muss man in seiner "Freizeit" anreisen?
Das ist aber auch...
Erstellt am 19.06.2008 um 19:27 Uhr von Lordi
Mal eine andere Frage,
wenn ich das hier lese packe ich mir an den Kopf. Begründet darin ,dass hier Btr.Mitglieder ernsthafte Fragen stellen, um Ihre Möglichkeiten zu Verbesserung Ihrer Arbeit zu erzielen, derer Ausgesetzt werden, die dieses Forum benutzen, um unqualifizierte Kommentare reinzusetzen. Tip von mir, für die falsche Betriebsratmitglieder --> www.ich-gebe-nur-unsinn-von-mir.de
Viel Glück bei deiner Findung einer Lösung deiner Frage Fun
Gruß
Lordi
Erstellt am 20.06.2008 um 10:28 Uhr von Immie
Lordi,
ganz ernsthaft, nur für dich.
Wenn man meint, das nur diese, einzigartige Schulung, die einzige Möglichkeit ist
"Wissen" zu erlangen.
Dann sollte da auch eine gewisse...sagen wir mal..."Bereitschaft für Opfer"...
vorhanden sein.
Erstellt am 20.06.2008 um 11:52 Uhr von packer
wenn das geflchse hier schon kritisch sein soll, wie ruhig mag es in lordis laden zugehen? für meine begriffe wird hier zu 99% gekuschelt. wenn unsere personaler loslegen, dann ist krieg ohne gefangene angesagt :) also hornhaut würde ich hier nicht kriegen...
Erstellt am 23.07.2008 um 13:02 Uhr von HaveFun
hallo zusammen,
was ich jetzt weiss, ist wenn ich unter meiner regulaeren arbeitszeit zur schulung anreise wird mir die arbeitszeit verguetet.
dazu noch ne frage:
ich habe einen jahresschichtplan 4 schicht, bedeutet dass wir 7 tage nachtschicht haben von montag bis sonntag, danach 2 tage montag, dienstag frei.
wenn ich jetzt an diesem sonntag auf schulung fahre (mit dem zug) ca. 6 stunden - bekomme ich den arbeitstag verguetet ?
montag bis freitag ist seminar - bekomme ich den montag und dienstag dann als frei geschrieben oder wird das wie ueberstunden behandelt ?
danke
gruss stefan
allgaeu
Erstellt am 23.07.2008 um 22:44 Uhr von Immie
@HaveFun
Nicht als Überstunden, aber die Freizeit wird gutgeschrieben.
Erstellt am 24.07.2008 um 04:14 Uhr von HaveFun
@ immi
als freizeit wo steht denn das was ist da die rechtliche grundlage ?
die freitage die ich also montag dienstag habe verfallen nicht ? die kann ich ein anderes mal frei nehmen ?
danke
gruss stefan
allgaeu
Erstellt am 24.07.2008 um 09:48 Uhr von Immie
@HaveFun
§37 Abs 3 BetrVG.
Ja, kannst du.
Erstellt am 25.07.2008 um 12:44 Uhr von HaveFun
danke fuer die antworten
gruss stefan
allgaeu
Erstellt am 17.10.2008 um 15:28 Uhr von Bruno
hallo,
also wenn wir vom BR auf schulung fahren bekommen wir die komplette zeit bezahlt!!
z.B : das Ziel ist 3 Stunden entfernt (BZO) anreise 18:00 Uhr dann wird die zeit gerechnet wenn wir ins Auto steigen. Der Schulungstag wird mit 8 stunden abgerechnet und die heimfahrt wird berechnet bis wir wieder zu hause sind.