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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schulung bei einem Anwalt der Arbeitgeberseite

R
rwzbr
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, es geht um eine Schulung des BetrVG Teil 1. Wir sind ein 9er Gremium und keiner von uns hat je eine Schulung zum BetrVG gemacht. Nun haben wir beschlossen, dass wir uns schulen lassen müssen und wollen um unsere Arbeit im BR ordentlich machen zu können. Um unsere Geschäftsleitung nicht allzu sehr in Staunen zu versetzen, haben wir vor, dass erstmal nur die 5 Mitglieder aus dem Betriebsausschuss zu einer Schulung gehen sollen. Nun haben wir hin und her gerechnet wie unser Chef am günstigsten weg kommt. Jetzt haben wir unsere Vorschläge zum Umsetzen der Schulung vorgelegt... und unser Chef kam nun mit dem Vorschlag eine Inhouse Schulung zu machen. Grundsätzlich keine schlechte Idee.... aber er es will "seinen" Anwalt für Arbeitsrecht machen lassen. Das bereitet uns Bauchschmerzen, weil es ja der Anwalt der Arbeitgeberseite ist und dieser doch befangen sein könnte. Sollen wir das Angebot ablehnen oder, um allen Ärger aus dem Weg zu gehen, diese Schulung bei ihm machen? Was meint ihr dazu?

LG

1.74705

Community-Antworten (5)

W
Widder

13.07.2015 um 11:52 Uhr

Eine Schulung bei dem Anwalt des AG?!?!?! Lasst bloß die Finger weg. Sucht euch Schulungen z.B. über die Gew, oder wendet euch an einen "Privaten" Anbieter.

Wenn ihr Ärger mit eurem AG vermeiden wollt, hättet ihr euch nicht zur Wahl stellen dürfen. Die Arbeit des BR wird immer mit Auseinandersetzungen und Ärger verbunden sein, denn euer AG hat einen Anwalt, und der beste Anwalt für die Belegschaft ist ein gut geschulter Betriebsrat.

S
stehipp

13.07.2015 um 12:02 Uhr

Eure Bauchschmerzen sind völlig berechtigt.

Mich vom Anwalt des "Gegners" sprich Arbeitgeber schulen zu lassen ist wahrscheinlich wenig zielführend. Zudem braucht ihr, gerade bei vielen neuen BR-Mitgliedern, ständig einen Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen. Wie soll dieser Anwalt der AG-Seite das bewerkstelligen? Ist ja der Interessenskonflikt vorprogramiert.

Beim Thema Inhouse-schulung hätte ich wiederum kein Problem. Machen wir auch, aber mit den Anwalt UNSERES Vertrauen.

G
gironimo

13.07.2015 um 12:07 Uhr

Um unsere Geschäftsleitung nicht allzu sehr in Staunen zu versetzen<

Staunen werden die nicht. Sie kennen doch die Gesetze und haben sich gefreud, dass Ihr bisher Eure Rechte nicht wahrgenommen habt. Und sich Sorgen um die Kosten zu machen ist ebenfalls Fehl am Platze. Eure Entscheidung richtet sich da nach, wer Euch das notwendige Wissen vermittelt. Gibt es dann verschiedene Optionen, müsst Ihre prüfen, ob eine preiswerte Lösung denkbar ist.

Natürlich könnt Ihr mit dem AG darüber diskutieren. Wie, wo und mit wem die Schulung dann aber tatsächlich stattfinden soll, ist DIE ENTSCHEIDUNG DES BR.

Eine Inhouse-Schulung ist dabei natürlich besser als keine. Aber wer sie veranstaltet ist allein Eure Entscheidung. Da solltet Ihr Euch an ein Institut wenden, das BRs schult und Euch dort beraten lassen (es gibt ja einige kommerzielle Seminaranbieter und die Gewerkschaften). Und überlegen soilltet Ihr auch, ob ein Anwalt (auch wenn er aus dem BR-nahen Lager kommt) überhaupt der richtige ist. Ihr wisst ja, es gibt den Spruch:"Der Theoretiker weiß wie es geht, aber es geht nicht; der Praktiuker weiß nicht wie es geht, aber es geht". Also schaut auch auf den Regerenten und das Schulungsprogramm. Nürnberger Trichter bringt auch nichts.

Aber der Arbeitgeberanwalt geht schon gar nicht - der hat mit Sicherheit noch nie in einem BR-Büro gesessen.

Und eins ist auch sicher: Schulung muss sein.

G
Globus

13.07.2015 um 18:17 Uhr

boah, geile geschichte...

oder einfach mal den Themenplan geben lassen (inklusive Kosten) und sich darauf vorbereiten... dann am ersten Tag das Seminar abbrechen, weil kein Vertrauen da ist und die Schulung nicht den Rechtstatsachen entspricht... das wäre witzig... einem ungeschultem Gremium würde ich das aber nciht empfehlen...

oh noch besser - echt erst nur 5 zu der Inhous schulung schicken und dann den rest zu einer anderes inhouse - dann vergleichen und den AG fragen ob er diesem Anwalt echt Vertrauen entgegen bringt... im Monatsgespräch... und da die Schulung wohl "Grütze" war, dann die 5 auf "normale Schulungen" entsenden... das wäre auch witzig...

D
Dezibel

21.07.2015 um 11:34 Uhr

Ich grabe das mal hier aus ... Viele Jahre ist es her. Nachwendezeit. Für alle Leiter und Funktionäre des übernommenen Unternehmens wurden Managerschulungen angeordnet. Eine davon Arbeitsrecht und Umgang mit Betriebsräten. In meiner damaligen Funktion alks stv. Betriebsleiter wurde ich zur diesem drei-Tage Seminar geschickt. Während der Vorstellungsrunde kam meinem Chef das erste mal der Gedanke, dass er hier vielleicht doch einen Fehler gemacht hat. Der Seminarleiter war überaus überrascht und dann trotzdem davon angetan, auch mal die "andere Seite" direkt zu hören. (Hatte er vielleicht da Defizite?)

Nun, für mich war es aufschlussreich, vor allem die gut ausgearbeiteten Unterlagen mit Gesetzen, Rechtsprechung und alles in solch Ton formuliert, dass es eben auch die "Manager" verstehen ... Und man kannte die Angriffspunkte die dort vermittelt wurden. Das war schon ein Vorteil.

Was ich sagen will, nicht gleich pauschal alles ablehnen, erst einmal reinschauen, man kann nur lernen.

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