Fahrtkosten für BR Tätigkeiten Aussenlager Hauptgebäude
Guten Tag,
einer unserer "Nachrücker" arbeitet in einem Aussenlager das cirka 50km von unserem Standort entfernt ist. Wenn er seine Tätigkeit als BR Mitglied annehmen sollte dann nur unter der Bedingung, dass er die Fahrtkosten erstattet kriegt. Kann mir jemand sagen wie da die Rechtslage ist?
Besten Dank im voraus!
Community-Antworten (2)
18.06.2008 um 16:57 Uhr
Hallo Shaki, der Arbeitgeber hat nach § 40 Abs. 1 BetrVG die Reisekosten zu erstatten, die den Betriebsräten durch die pflichtgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben entstehen. Dies ist der Fall, wenn Betriebsräte an Schulungen, an Sitzungen des Konzern- oder Gesamtbetriebsrats teilnehmen oder wenn sie auswärtige Gerichtstermine wahrnehmen müssen.
18.06.2008 um 17:23 Uhr
vielen vielen dank!
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