Urlaub Überschneidung
Welche Möglichkeiten hat der BR bei Urlaubs Überschneidungen Einfluss auf die Genehmigung der Urlaubsanträge zu nehmen.
Community-Antworten (8)
12.12.2019 um 11:15 Uhr
Bevor die Antworten hier los gehen nehme mal folgendes als Richtlinie: https://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/betriebsvereinbarung/mitbestimmung-bei-der-urlaubsgewaehrung-sorgen-sie-fuer-die-perfekte-urlaubsplanung-2019/
12.12.2019 um 11:19 Uhr
Der BR ist bei der Festsetzung der Lage für den Urlaub der einzelnen Mitarbeiter in der Mitbestimmung. Sollte jetzt ein AN nicht damit einverstanden sein, dass sein Urlaubsantrag abgelehnt wurde kann der BR prüfen ob dies berechtigt war.
12.12.2019 um 12:25 Uhr
.... und vor allen Dingen im vollen Umfang mitbestimmen. Aber natürlich muss man sich darüber im klaren sein, dass man bei sich streitenden Kollegen voll zwischen den Stühlen sitzen kann.
12.12.2019 um 13:00 Uhr
"Festsetzung der Lage für den Urlaub der einzelnen Mitarbeiter in der Mitbestimmung"
Das ergibt sich woraus? Mitbestimmung bei Urlaubsgrundsätzen aber Mitbestimmung bei der zeitlichen Lage - nee
beraten, helfen, vermitteln alles gut und schön aber mitbestimmen im Sinne Du darfst da und du must dann da nehmen - ein deutliches Nein
12.12.2019 um 13:05 Uhr
@Kjarrigan: §87 Abs 1 Punkt 5: "Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;"
12.12.2019 um 13:06 Uhr
Na Karrigan mal wieder ein Grundlagenseminar verpasst? ;-)
12.12.2019 um 14:13 Uhr
nee - ist vielleicht viel zu lange her und bei uns gibts diesen Ärger in der Regel einfach nicht. Fitting RN 204 (§ 87 BetrVg Nr 5) sagt aber auch dazu: DAs MBR des BR kann daher nur ein MITBEURTEILUNGSRECHT über die Richtigkeit der Eintscheidung sein.
12.12.2019 um 14:23 Uhr
Na vielleicht solltest Du mal weiter lesen! Die Randnummer 205 besagt doch eindeutig: Werden zwischen AG und AN wegen der zeitlichen Lage kein Einverständnis erzielt hat der BR auch in diesem Fall ein Mitbestimmungsrecht
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