Seit 2 Jahren hat unsere GF bei der Urlaubsgenehmigung eingeführt, dass sich Mitarbeiter nicht einen einzigen Tag im Urlaub überschneiden dürfen. Die Kolleginnen und Kollegen wissen, dass sie sich nicht überschneiden sollen und planen im Vorfeld vernünftig miteinander, sodass es keine Überschneidungen gibt. Jedoch können immer einmal Fälle auftreten wie Termine, Ereignisse oder sonstiges auch unvorhergesehenes in denen ein Kollege aus dem gleichen Büro oder Abteilung einen einzigen Tag Urlaub zur gleichen Zeit haben muss obwohl ein anderer Kollege bereits im Urlaub ist. Die GF stellt sich hier jedoch völlig quer und genehmigt nicht einen einzelnen Tag Überschneidung. In der Belegschaft bringt das nur Unruhe und überaus schlechte Stimmung. Ist es wirklich rechtens, dass ein Arbeitgeber einfach so wegen einem Tag Überschneidung den Urlaub nicht genehmigt? Als Betriebsrat gehen wir davon aus, dass die GF sich auf "betriebliche Notwendigkeit" beruft damit die Vertretung gewährleistet ist. Wir haben jedoch Teams. D.h. wenn einer weg ist sind meist noch ein bis drei andere Kollegen da die den anderen vertreten.
Außerdem macht die GF an Brückentagen und zwischen den Jahren eine Ausnahme. An diesen Tagen dürfen sich Kollegen überschneiden. Deshalb fragen wir uns als Betriebsrat mit welcher Begründung eine eintägige Überschneidung an anderen Tagen nicht geht und ob dies so überhaupt in Ordnung ist.