Erstellt am 05.02.2019 um 08:52 Uhr von UdoWoe
Was macht die GL wenn ein Kollege in Urlaub und ein weiterer Krank wird? Wird dann der Kollege welcher Urlaub hat zurück beordert?
Solange doch ein Team vorhanden ist, ist das Verhalten der GL meines erachtens nach Unsinn und verdirbt nur die Stimmung.
An Brückentagen und an Weihnachten macht die GL Ausnahmen. Warum dort und warum nicht an anderen Tagen?
Nach meinen Kenntnisstand habt ihr bei der Urlaubsregelung als BR ein Mitspracherecht. Das würde ich einfordern.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Urlaub (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG)
Zitat: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie in bestimmten Fällen bei der Festlegung des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer mitzubestimmen.
Erstellt am 05.02.2019 um 09:23 Uhr von Kratzbürste
Ich würde auch erst einmal meine Mitbestimmung geltend machen.
Erstellt am 05.02.2019 um 13:43 Uhr von Pjöööng
Zitat (BRDrJ):
- Als Betriebsrat gehen wir davon aus, dass die GF sich auf "betriebliche Notwendigkeit" beruft -
Das reicht nicht! Es müssen "dringende" betriebliche Gründe sein! Aber es braucht auch einen BR der mal einen Ar*ch in der Hose hat und "Nein!" sagt.