Genehmigung Urlaub durch Geschäftsleitung
Seit 2 Jahren hat unsere GF bei der Urlaubsgenehmigung eingeführt, dass sich Mitarbeiter nicht einen einzigen Tag im Urlaub überschneiden dürfen. Die Kolleginnen und Kollegen wissen, dass sie sich nicht überschneiden sollen und planen im Vorfeld vernünftig miteinander, sodass es keine Überschneidungen gibt. Jedoch können immer einmal Fälle auftreten wie Termine, Ereignisse oder sonstiges auch unvorhergesehenes in denen ein Kollege aus dem gleichen Büro oder Abteilung einen einzigen Tag Urlaub zur gleichen Zeit haben muss obwohl ein anderer Kollege bereits im Urlaub ist. Die GF stellt sich hier jedoch völlig quer und genehmigt nicht einen einzelnen Tag Überschneidung. In der Belegschaft bringt das nur Unruhe und überaus schlechte Stimmung. Ist es wirklich rechtens, dass ein Arbeitgeber einfach so wegen einem Tag Überschneidung den Urlaub nicht genehmigt? Als Betriebsrat gehen wir davon aus, dass die GF sich auf "betriebliche Notwendigkeit" beruft damit die Vertretung gewährleistet ist. Wir haben jedoch Teams. D.h. wenn einer weg ist sind meist noch ein bis drei andere Kollegen da die den anderen vertreten. Außerdem macht die GF an Brückentagen und zwischen den Jahren eine Ausnahme. An diesen Tagen dürfen sich Kollegen überschneiden. Deshalb fragen wir uns als Betriebsrat mit welcher Begründung eine eintägige Überschneidung an anderen Tagen nicht geht und ob dies so überhaupt in Ordnung ist.
Community-Antworten (3)
05.02.2019 um 09:52 Uhr
Was macht die GL wenn ein Kollege in Urlaub und ein weiterer Krank wird? Wird dann der Kollege welcher Urlaub hat zurück beordert? Solange doch ein Team vorhanden ist, ist das Verhalten der GL meines erachtens nach Unsinn und verdirbt nur die Stimmung. An Brückentagen und an Weihnachten macht die GL Ausnahmen. Warum dort und warum nicht an anderen Tagen? Nach meinen Kenntnisstand habt ihr bei der Urlaubsregelung als BR ein Mitspracherecht. Das würde ich einfordern.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Urlaub (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG) Zitat: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie in bestimmten Fällen bei der Festlegung des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer mitzubestimmen.
05.02.2019 um 10:23 Uhr
Ich würde auch erst einmal meine Mitbestimmung geltend machen.
05.02.2019 um 14:43 Uhr
Zitat (BRDrJ):
- Als Betriebsrat gehen wir davon aus, dass die GF sich auf "betriebliche Notwendigkeit" beruft -
Das reicht nicht! Es müssen "dringende" betriebliche Gründe sein! Aber es braucht auch einen BR der mal einen Ar*ch in der Hose hat und "Nein!" sagt.
Verwandte Themen
Verweigert Einstellung § 99
ÄlterEin Antrag zur beabsichtigten Einstellung und Eingruppierung zum Dienstag 01.04.2014 wurde von der Geschäftsleitung am Mittwoch den 26.03.2014 in den Briefkasten des Betriebsrates eingeworfen. Der Bet
Sonntagsarbeit BR stimmt nur zu, falls die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts vorliegt - richtig?
ÄlterHallo Wir haben von der Geschäftsführung einen Antrag auf Überstunden und Sonntagsarbeit bekommen. Es fehlt uns aber für die Sonntagsarbeit die genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt. Reicht es, das wir
Ruhezeiten Genehmigung Gewerbeaufsichtsamt vor 2007 ausgestellt - ist diese Genehmigung noch gültig nach der zwingenden Umsetzung des ab 2007 gültigen Arbeitszeitgesetzes?
ÄlterHallo Kollegen, in einem heutigen Gespräch mit der Personalabteilung wurde von unserer Seite her die nicht Einhaltung der Ruhezeiten ( weniger als 10 Stunden) angemahnt. Wir sind ein Krankenhaus nic
Anmeldung Wochenendarbeit beim BR wie frühzeitig?
ÄlterHallo BRler, wie frühzeitig muss eine Anmeldung zur Wochenendarbeit zwecks Genehmigung beim Betriebsrat eingehen? Ich habe gerade heute eine Email bekommen, in der ein Abteilungsleiter um die Genehm
Beschluß ohne Sitzung?
ÄlterKann der Betriebsrat die Entscheidung über Genehmigung von Mehrarbeit regelmäßig (d.h. jede Woche wieder) auf jene Betriebsratsmitglieder übertragen, die zufällig gerade anwesend sind? Die Frage be