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Wahlzeitpunkt im Laufe der Jahre, bzw. Wahlperioden

F
Fragenbär
Nov 2016 bearbeitet

Was wäre, wenn die Wahl z. B. schon 4 Wochen vor dem Ende der Amtszeit des alten BR stattfände. Wäre der "neue" BR dann trotz konstituierender Sitzung noch ohne Amt?

Und was passiert, wenn die Amtszeiten aller 4 Jahre immer weitere 4 Wochen früher enden würden.

Nach 7 oder 8 Amtszeiten würde ja auch schon bei nur einer Woche Überschneidung der normale Wahltermin nicht mehr funktionieren. Bei größerer Überschneidung um so früher.

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Community-Antworten (9)

N
nicoline Akzeptiert

16.11.2013 um 11:30 Uhr

Fragenbär, ich weiß nicht, ob der Gesetzestext für Euch nachvollziehbar ist, manchmal sind die ja wirklich schwer zu verstehen, aber, wenn man sich mit diesem etwas genauer beschäftigt müsste man es eigentlich verstehen:

§ 21 Amtszeit Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.

Man kann das natürlich auch noch mal auseinander nehmen:

Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. => wenn keines von den Dingen eintritt, die in § 13 BetrVG genannt werden.

Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses => bei erstmalig gewähltem BR innerhalb des regulären Wahlzeitraumes und in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2

oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit => im Beispiel oben beschrieben

Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden => das tritt ein, für den nächsten regulären Wahlzeitraum wenn außerhalb dessen (also z.B. irgendwann nach dem 31.05. 2010 und vor dem 01.03.2014) erstmalig gewählt wurde und die Amtszeit mindestens ein Jahr gedauert hat und für den übernächsten regulären Wahlzeitraum, wenn die Amtszeit zu Beginn des nächsten regulären Wahlzeitraums weniger als ein Jahr betragen hat. (also z.B. Wahl im Juni 2009 => Amtszeit am 01.03.2010 [= Beginn regulärer Wahlzeitraum] kein Jahr => Amtszeitende spätestens 31.05.2014)

Verwirrung nun komplett?? ;-)) Hoffe, ich habe jetzt nichts übersehen.

A
Aidan

15.11.2013 um 14:59 Uhr

Ein klares Ja. Der desidnierte neue BR übernimmt sein Amt erst mit Ablauf der Amtszeit des "alten" BRs, also am 1.6.2014, da die Amtszeit regulär am 31.5. endet. Siehe § 21 BetrVG Die Zusatzfragen erübrigen sich, weil es eben keine Verschiebung gibt.

C
Charlys

15.11.2013 um 16:03 Uhr

Wie kommst Du ohne zu wissen wann die Amtszeit begann auf den 01.06.?? Denn die Amtszeit endet nach 4 Jahren.

G
gironimo

15.11.2013 um 16:11 Uhr

Richtig ist, dass der neugewählte BR in den Startlöchern steht, bis die Amtszeit des alten BR endet. Wann immer dies der Fall sein mag.

F
Fragenbär

15.11.2013 um 20:57 Uhr

Die Amtszeit beginnt doch aber mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und nicht erst bei Übergabe des Staffelstabes.

N
nicoline

15.11.2013 um 22:22 Uhr

Fragenbär, das aber nur für den ersten BR, so er denn in der regulären Wahlperiode gewählt wird. Die Amtszeit endet dann exakt 4 Jahre später. Daran ändert sich nie etwas (also am Amtszeitbeginn und -ende) solange immer in der regulären Wahlperiode gewählt wird. Beispiel: Der erste BR wird im April 2010 gewählt und die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt am 22.4.2010 = Beginn der Amtszeit. Diese Amtszeit endet am 21.04.2014. Wenn der nächste BR 2014 (also in der regulären Wahlperiode) gewählt wird, könnte die Wahl am Montag in der ersten Woche März erfolgen, das Wahlergebnis am Dienstag bekannt gegeben werden, damit wäre der neue BR noch nicht im Amt, sondern erst am 22.04.2014

F
Fragenbär

16.11.2013 um 09:32 Uhr

nicoline, vielen Dank. Das klingt auch logisch und vor allem sinnvoll. Wo kann man das für alle nachvollziehbar nachlesen?

U
Uller

18.11.2013 um 09:29 Uhr

Wir wurden am 27.10. 2010 erstmalig gewählt. Heißt das, dass unsere Amtszeit und die der nächsten BR immer am 31.05. endet?

N
nicoline

18.11.2013 um 10:01 Uhr

Hallo Uller, nein, eure Amtszeit endet 2014 spätestens am 31.05. In 2014 beginnt die Amtszeit des neuen BR mit der Bekanntgabe des Wahlergenisses und endet exakt 4 Jahre später. Das Amtszeitende bleibt dann so, wenn nicht irgend wann wieder § 13 BetrVG dazwischenfunkt.

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