Hallo, wir haben für 2011 den Urlaubsplan erstellt und es gab bei einer Kollegin Überschneidung bezgl. ihrer Urlaubsplanung. Der Betriebsrat hat diese eine Woche der Kollegin nicht genehmigt, da sich dort schon 4 andere Kolleginnen eingetragen haben und der Urlaub dieser Kolleginnen schon weit zurücklag. Die Ablehnung wurde damit begründet, das 3 Kolleginnen ihren Urlaub verschieben müssen und außerdem hat die eine Kollegin erst Mitte Dezember Urlaub gehabt und möchte dann nach 14 Tagen wieder eine Woche Urlaub haben. Es ist doch gerechter , wenn eine Kollegin ihren Urlaub verschieben müßte, als 3 ?? Darf der Betriebsrat bei Unstimmigkeiten beschliessen, das diese eine Woche nicht genehmigt wird ??
Ab wieviel Nachtarbeit im Jahr gibt es 4 Tage mehr Urlaub???