Erstellt am 25.11.2010 um 09:51 Uhr von Pandabeer
Wer so ein BR hat kann nur noch hoffe dass er einen netten AG hat
Erstellt am 25.11.2010 um 10:22 Uhr von azrael
BetrVG § 87 Mitbestimmungsrechte. "Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:" ... "5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird.."
die vereinbarung über den urlaub handeln daher AG und AN aus. ihr als BR könnt nur darauf einwirken, dass urlaubsgrundsätze aufgestellt und eingehalten werden. erst wenn in diesen steht, dass z.b. nur 3 arbeitnehmer gleichzeitig im urlaub sein können, habt ihr etwas, woran ihr euch orientieren könnt. sollte es daraufhin zu keiner einigung kommen, habt ihr das recht, welches ihr euch jetzt anscheinend schon nehmt.
Erstellt am 25.11.2010 um 10:49 Uhr von wahlvst
Der BR genehmigt keinen Urlaub, er hat auch nicht das Recht Urlaubswünsche von Koll. abzulehnen.
Hinsichtlich der Dauer des Urlaubs steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zu.
Der BR kann seine Zustimmung zum gesamten vom AG vorgelegten Urlaubsplan verweigern dann könnte ggf eine Einigungsstelle einberugen werden und entscheiden.
Wenn der AG trotz Überschneidungen von Urlaubswünschen diesen Urlaub so genehmigt hat der BR nichts mehr zu sagen. Da würde auch eine Einigungsstelle ggf. nicht helfen.
http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7428.pdf