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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung Urlaubsplan

K
karen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben für 2011 den Urlaubsplan erstellt und es gab bei einer Kollegin Überschneidung bezgl. ihrer Urlaubsplanung. Der Betriebsrat hat diese eine Woche der Kollegin nicht genehmigt, da sich dort schon 4 andere Kolleginnen eingetragen haben und der Urlaub dieser Kolleginnen schon weit zurücklag. Die Ablehnung wurde damit begründet, das 3 Kolleginnen ihren Urlaub verschieben müssen und außerdem hat die eine Kollegin erst Mitte Dezember Urlaub gehabt und möchte dann nach 14 Tagen wieder eine Woche Urlaub haben. Es ist doch gerechter , wenn eine Kollegin ihren Urlaub verschieben müßte, als 3 ?? Darf der Betriebsrat bei Unstimmigkeiten beschliessen, das diese eine Woche nicht genehmigt wird ??
Ab wieviel Nachtarbeit im Jahr gibt es 4 Tage mehr Urlaub???

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Community-Antworten (3)

P
Pandabeer

25.11.2010 um 10:51 Uhr

Wer so ein BR hat kann nur noch hoffe dass er einen netten AG hat

A
azrael

25.11.2010 um 11:22 Uhr

BetrVG § 87 Mitbestimmungsrechte. "Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:" ... "5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird.."

die vereinbarung über den urlaub handeln daher AG und AN aus. ihr als BR könnt nur darauf einwirken, dass urlaubsgrundsätze aufgestellt und eingehalten werden. erst wenn in diesen steht, dass z.b. nur 3 arbeitnehmer gleichzeitig im urlaub sein können, habt ihr etwas, woran ihr euch orientieren könnt. sollte es daraufhin zu keiner einigung kommen, habt ihr das recht, welches ihr euch jetzt anscheinend schon nehmt.

W
wahlvst

25.11.2010 um 11:49 Uhr

Der BR genehmigt keinen Urlaub, er hat auch nicht das Recht Urlaubswünsche von Koll. abzulehnen.

Hinsichtlich der Dauer des Urlaubs steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zu.

Der BR kann seine Zustimmung zum gesamten vom AG vorgelegten Urlaubsplan verweigern dann könnte ggf eine Einigungsstelle einberugen werden und entscheiden.

Wenn der AG trotz Überschneidungen von Urlaubswünschen diesen Urlaub so genehmigt hat der BR nichts mehr zu sagen. Da würde auch eine Einigungsstelle ggf. nicht helfen.

http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7428.pdf

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