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Meldung Überstunden an den BR

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sina 13
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber hat die Überstundenmeldung an den BR zur Aufgabe jedes einzelnen Arbeitnehmers gemacht.Ist dies möglich?Eigentlich sind die Betriebspartner AG und BR.

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Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

17.06.2008 um 22:59 Uhr

@sina, da macht es sich euer AG aber einfach! Es ist schlicht und einfach seine Aufgabe, dem Betriebsrat die Überstundenanträge vorzulegen!

P
pirat

17.06.2008 um 23:07 Uhr

@sina 13, es ist wie ML schon schrieb, sonst könnte der AG irgendwann mal an Gedächtsnisschwund leiden und der AN in Beweisnot (ob der geleisteten/angeordenten ÜSTD) geraten.....

P
pit47

18.06.2008 um 13:39 Uhr

Hallo sina, nach § 16 Absatz 2 ArbZG ist der AG verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen. Der BR hat die Aufgabe dieses zu überwachen und kann diese Aufzeichnungen vom AG anfordern, gilt auch für Vertrauensarbeitszeit. Von den Kolleginnen und Kollegen sollte der BR keine Aufzeichnungen annehmen, sondern immer vom AG verlangen.

L
LB

18.06.2008 um 14:50 Uhr

Hallo , hätte mal eine zwischenfrage zu den Überstunden bei uns ist es so das manche MA "Freiwillig" nicht nur 2 sondern 3 ÜStd. am Tag leisten. wäre 1 Std. länger als die nach dem Gesetzt erlaubten 10 Std

in der Zeiterfassung wird aber dann die 3. ÜStd. Manuell auf einen anderen Tag gelegt.

ich gehe mal davon aus das die Manipulation der Zeiterfassung nicht wirklich "Rechtens" ist. nur habe ich nocht nicht gefunden wo dies steht.

wer hat sowas schonmal gelesen , gefunden , Gesetzte Urteile usw.?

Grüße und Danke

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