Erstellt am 17.06.2008 um 20:59 Uhr von Mona-Lisa
@sina,
da macht es sich euer AG aber einfach! Es ist schlicht und einfach seine Aufgabe, dem Betriebsrat die Überstundenanträge vorzulegen!
Erstellt am 17.06.2008 um 21:07 Uhr von pirat
@sina 13,
es ist wie ML schon schrieb, sonst könnte der AG irgendwann mal an Gedächtsnisschwund leiden und der AN in Beweisnot (ob der geleisteten/angeordenten ÜSTD) geraten.....
Erstellt am 18.06.2008 um 11:39 Uhr von pit47
Hallo sina,
nach § 16 Absatz 2 ArbZG ist der AG verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen.
Der BR hat die Aufgabe dieses zu überwachen und kann diese Aufzeichnungen vom AG anfordern, gilt auch für Vertrauensarbeitszeit.
Von den Kolleginnen und Kollegen sollte der BR keine Aufzeichnungen annehmen, sondern immer vom AG verlangen.
Erstellt am 18.06.2008 um 12:50 Uhr von LB
Hallo ,
hätte mal eine zwischenfrage zu den Überstunden
bei uns ist es so das manche MA "Freiwillig" nicht nur 2 sondern 3 ÜStd. am Tag leisten.
wäre 1 Std. länger als die nach dem Gesetzt erlaubten 10 Std
in der Zeiterfassung wird aber dann die 3. ÜStd. Manuell auf einen anderen Tag gelegt.
ich gehe mal davon aus das die Manipulation der Zeiterfassung nicht wirklich "Rechtens" ist. nur habe ich nocht nicht gefunden wo dies steht.
wer hat sowas schonmal gelesen , gefunden , Gesetzte Urteile usw.?
Grüße und Danke