Krankmeldung - Gibt es da gesetzliche Vorschriften?
Hallo, der Arbeitgeber möchte eine neue Regelung zur Krankmeldung eines Arbeitnehmers einführen. Da soll der AN seinen direkten Vorgesetzten kontaktieren bzw. seinen Stellvertreter. Wir vom BR lehnen diese Regelung ab und möchten die bisher gängige Praxis beibehalten (An meldet beim Kollegen in der Abteilung). Nun behauptet der AG, dass diese jetzige Regelung nicht rechtens wäre und den Kollegen sogar eine Abmahnung drohe. Wir vom BR sind da nicht seiner Meinung. Gibt es dazu vielleicht ein Urteil, auf das sich der BR beziehen kann oder wie sollten wir uns verhalten?
Community-Antworten (6)
16.06.2008 um 16:56 Uhr
Hallo fbahb, der ArbGeb. hat recht. Schau mal ins Entgeltfortzahlungsgesetz §5 Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber (nicht dem Kollegen) die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
16.06.2008 um 16:58 Uhr
Hallo, bei uns wird sich beim direkten Vorgesetzten bzw. beim Stellvertreter Krank gemeldet. Was hat der Kollege damit zu tun? Was währe wenn er die Krankmeldung verbummelt? Ich finde es korrekt die Krankmeldung gleich an die richtige Stelle zu leiten.
16.06.2008 um 17:28 Uhr
Das Problem ist, dass die direkten Vorgesetzten oder deren Stellvertreter schwer erreichbar sind. Und wenn man z.B. auf deren Handy-Mailbox spricht und dieser die Mailbox erst am Nachmittag abhört, dann weißt die komplette Abteilung nicht Bescheid, dass der MA erkrankt ist. Deshalb schlägt der BR vor eine zentrale Rufnummer für diesen Zweck einzurichten. Eine Mitbestimmung durch den BR müsste doch vorliegen, oder?
16.06.2008 um 17:36 Uhr
@mainpower, das EntgFG sagt klipp und klar, dass der AG zu informieren ist! Mein Vorgesetzter ist nicht mein AG. Wenn ein Kollege im Personalbüro anruft und sich vorab krankmeldet (AU folgt bis spätestens am dritten Tag), verhält er sich vollkommen korrekt. Auch bei uns ist es üblich, zu Schichtbeginn beim direkten Vorgesetzten anzurufen und - damit der die Schichtbelegung planen, bzw. ändern kann - sich krankzumelden. Diese "Sitte" wurde nie vorgeschrieben, sie hat sich einfach eingeschlichen! Wenn der direkte Vorgesetzte versäumt/vergisst, diese telefonische Krankmeldung zum Personalbüro weiter zu melden, können sich für den Kollegen Probleme entwickeln, die sich bei einem direkten Anruf im Personalbüro nicht ergeben würden. Wenn die die Meldung in die Abteilung verbummeln, ist es deren Problem!
@fbahb, ihr seid da voll in der Mitbestimmung!
16.06.2008 um 17:55 Uhr
@Mona-Lisa wie ich es geschrieben habe steht es bei uns in der Betriebsordnung. Zitat:Im Falle der Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber, vertreten durch den jeweiligen Vorgesetzten, unverzüglich zu benachrichtigen.
16.06.2008 um 18:38 Uhr
@fbahb Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen (§ 5 Abs. 1 EFZG). Es handelt sich dabei um eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber bzw. die bei dem Arbeitgeber zuständige Stelle - etwa die Personalabteilung - über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Nicht ausreichend ist die Mitteilung an Arbeitskollegen, die Telefonzentrale oder den Pförtner, es sei denn, in dem Betrieb ist es üblich, die Mitteilung in dieser Form zu machen. Die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Besondere Formvorschriften gibt es nicht. In der Regel wird jedoch wegen des Erfordernisses der „Unverzüglichkeit” eine mündliche Mitteilung (d.h. meist telefonisch) notwendig sein. Der Arbeitnehmer muss die Mitteilung nicht persönlich machen. Er ist im Hinblick auf die „Unverzüglichkeit” sogar gehalten, ggf. Verwandte, Nachbarn, Arbeitskollegen oder Freunde zu beauftragen, mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen. Der Arbeitnehmer trägt allerdings, wenn er eine dritte Person mit der Mitteilung beauftragt, das Übermittlungsrisiko. Leiten Beauftragte die Information nicht an den Arbeitgeber weiter, trifft den Arbeitnehmer ein kündigungsrechtlich relevantes Verschulden dann, wenn er damit rechnen konnte, dass der Beauftragte unzuverlässig ist.
Verwandte Themen
Abmahnung eines BR-Mitgliedes - wegen angeblich verspäteter Krankmeldung?
Älterhallo an alle bin br mitglied und wurde abgemahnt aber erst zur vorgeschichte: habe vor jahren eine schriftliche aufforderung vom AG erhalten das ich mich auch wenn es nur um einen tag krank geht ich
Abmahnung rechtens?
ÄlterIst die Abmahnung berechtigt? Text der Abmahnung: Vom Dienstag, 8. April bis Donnerstag, 10. April sind Sie nicht zur Arbeit erschienen. Für den Zeitraum vom 8. bis 9. haben sie uns fristgerecht ein
Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung
ÄlterLiebe Mitstreiter Habe folgenden Fall vorliegen: Ein Kollege war eine Tag krank (Freitag). Da in unserer Firma wird vornehmlich nachts gearbeitet und eben tagsüber geschlafen wird war es dem Ko
Krankschreibung rückdatiert
ÄlterWar am Dienstag nach dem Ostermontag arbeiten, obwohl ich 38 Fieber hatte in der Nacht, Am Mittwoch + Donnestag 39,6 Fieber und bin am Freitag zur Vertretung meines Hausarztes. Hat mich am Freitag bi
Krankmeldung auch für´s Wochenende?
ÄlterHallo Zusammen, Ich habe vollgendes Problem einen Sachverhalt zu verstehen, nachvollziehen kann ich ihn nur eben nicht verstehen... und zwar gibt es in unserem Betrieb die Regelung das man erst ab d