Hallo, der Arbeitgeber möchte eine neue Regelung zur Krankmeldung eines Arbeitnehmers einführen. Da soll der AN seinen direkten Vorgesetzten kontaktieren bzw. seinen Stellvertreter. Wir vom BR lehnen diese Regelung ab und möchten die bisher gängige Praxis beibehalten (An meldet beim Kollegen in der Abteilung). Nun behauptet der AG, dass diese jetzige Regelung nicht rechtens wäre und den Kollegen sogar eine Abmahnung drohe. Wir vom BR sind da nicht seiner Meinung. Gibt es dazu vielleicht ein Urteil, auf das sich der BR beziehen kann oder wie sollten wir uns verhalten?