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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeiten Gespäche mit den Zuständigen sind aussichtslos - was tun?

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claudia
Jan 2018 bearbeitet

Wenn meine Tochter morgens um 8 aus dem Haus gegangen ist und "offiziell" bis 20 Uhr arbeiten sollte, hätte ich sie normalerweise um spätestens 20:30 Uhr wieder zu Hause erwartet.

Oft kam sie aber Stunden später, im Winter klitschnass bis auf die Knochen und total durchgefroren, weil sie die ehrenvolle Aufgabe bekam, den Container mit Ware noch nach Ladenschluss abzuladen. Wenn sie sagte, dass sie das auf Dauer nicht machen wolle, kriegte sie zu hören "Du kannst ja gehen - hier hält Dich keiner! Stehen genug auf der Straße!" - und ich weiss, dass ihrer kein Einzelfall ist. Gespäche mit den Zuständigen sind aussichtslos.

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Community-Antworten (4)

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pirat

15.06.2008 um 19:31 Uhr

@Claudia, imho....ist kein BR vorhanden! Die Höchstdauer der Arbeitszeit ist grundsätzlich im Arbeitszeitgesetz ( ArbZG) geregelt. Das Gewerbeaufsichtsamt ahndet Verstösse gegen das ArbZG. Ein Gespräch mit den Zuständigen dort, ist eventuell aussichtsreicher.

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carrie

15.06.2008 um 21:36 Uhr

Man hat z.B. die Möglichkeit, eine anonyme Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt einzureichen. Am besten die Nummer besorgen und wie pirat schon schrieb, dass Gespräch mit dem Zuständigen führen.

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pirat

15.06.2008 um 21:45 Uhr

Ahoi carrie, ich weis wovon ich rede in Bezug auf das Gewerbeaufsichtsamt .... und bitte, könntest du der allgemein umgreifenden Unsitte des Nichtgrüssens abschwören ? .-)

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carrie

15.06.2008 um 23:06 Uhr

Ahoi pirat, sorry Sonst habe ich ja immer ständig mit "Hallo" begonnen, irgendwie hat sich das aber eingeschlichen, einfach zu beginnen ohne zu begrüßen. Ich gelobe Besserung! Bei uns ist es das Landesamt für Arbeitsschutz, mit denen habe ich auch Erfahrung ;-)

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