Erstellt am 15.06.2008 um 09:31 Uhr von ridgeback
@Mario08,
indem der BR den neuen Chef freundlich darauf aufmerksam macht,
dass auch in eurer Fa. das BetrVG zu beachten ist.
Falls er ganz unwissend ist, könnt ihr ihm ja einen alten Basiskommentar überlassen.
Erstellt am 15.06.2008 um 09:37 Uhr von pirat
@Mario08,
§87 (1) 2 und 3 BetrVG kennst du!? Da soll er mal nachlesen....
Erstellt am 16.06.2008 um 07:43 Uhr von andi66
Hallo,
@Mario08
wenn mit eurem Chef dann nach mehreren Versuchen keine ''Vertrauensvolle Zusammenarbeit'' möglich ist, wäre der nächste Schritt die Einleitung eines Beschlussverfahrens. Hierfür ist es notwendig, sich rechtliche Unterstützuug zu besorgen (Rechtsanwalt).
Gruß Andi66