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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitzuschläge Nachtarbeit - Werden nur die vollen Std. berechnet oder in Std./Min?

V
VETTER
Jan 2018 bearbeitet

Zeitzuschläge-Nachtarbeit Werden Zeitzuschläge-Nachtarbeit nur die vollen Std. berechnet oder in Std./Min.. z.B.2Std.15 Min.=2,25Std., und gibt es da was schriftliches zu nachlesen. In Unserm AVB=Arbeitsvertragsbedingungen, (herausgegeben vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.), ist geschrieben 1,28€ je Std.(20-6 uhr) Danke stellvert.BR-mitglied VETTER

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Community-Antworten (4)

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pirat

17.06.2008 um 21:53 Uhr

@VETTER, sorry, wenn dir bis heute noch keiner deine Frage beantworten konnte/wollte.... versuche es mal mit dem Verursacherprinzip...will sagen, ein Anruf beim Wohlfahrtsverband, könnte vielleicht Licht ins Dunkel bringen.

K
Kölner

17.06.2008 um 21:56 Uhr

@pirat Und ich habe die Frage noch gar nicht verstanden, obwohl ich mich mit dem DPWV etwas auskenne...

P
pirat

17.06.2008 um 22:14 Uhr

Ahoi Kölner, schön dass du wieder an Bord bist. .....Werden Zeitzuschläge-Nachtarbeit nur die vollen Std. berechnet oder in Std./Min....imho...da befindet sich das DUNKEL! gelle :-)

K
Kölner

17.06.2008 um 22:22 Uhr

@pirat Einfach: Summenbildung jeder Nachtarbeitszeit, die mehr als zwei Stunden andauert und fertig. Ob ich dann 38,9 oder 45,7 Stunden vergütet bekomme ist dann relativ.

Beispiel: Wenn ich nur von 20 Uhr bis 22 Uhr arbeite, dann bekomme ich keinen Nachtarbeitszuschlag. Arbeite ich von 20 Uhr bis 22.15 Uhr bekomme ich 2,25 Stunden.

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