Erstellt am 17.06.2008 um 19:53 Uhr von pirat
@VETTER,
sorry, wenn dir bis heute noch keiner deine Frage beantworten konnte/wollte.... versuche es mal mit dem Verursacherprinzip...will sagen, ein Anruf beim Wohlfahrtsverband, könnte vielleicht Licht ins Dunkel bringen.
Erstellt am 17.06.2008 um 19:56 Uhr von Kölner
@pirat
Und ich habe die Frage noch gar nicht verstanden, obwohl ich mich mit dem DPWV etwas auskenne...
Erstellt am 17.06.2008 um 20:14 Uhr von pirat
Ahoi Kölner,
schön dass du wieder an Bord bist.
.....Werden Zeitzuschläge-Nachtarbeit nur die *vollen* Std. berechnet oder in Std./*Min*....imho...da befindet sich das DUNKEL! gelle :-)
Erstellt am 17.06.2008 um 20:22 Uhr von Kölner
@pirat
Einfach:
Summenbildung jeder Nachtarbeitszeit, die mehr als zwei Stunden andauert und fertig.
Ob ich dann 38,9 oder 45,7 Stunden vergütet bekomme ist dann relativ.
Beispiel:
Wenn ich nur von 20 Uhr bis 22 Uhr arbeite, dann bekomme ich keinen Nachtarbeitszuschlag.
Arbeite ich von 20 Uhr bis 22.15 Uhr bekomme ich 2,25 Stunden.