Zeitzuschläge Nachtarbeit - Werden nur die vollen Std. berechnet oder in Std./Min?
Zeitzuschläge-Nachtarbeit Werden Zeitzuschläge-Nachtarbeit nur die vollen Std. berechnet oder in Std./Min.. z.B.2Std.15 Min.=2,25Std., und gibt es da was schriftliches zu nachlesen. In Unserm AVB=Arbeitsvertragsbedingungen, (herausgegeben vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.), ist geschrieben 1,28€ je Std.(20-6 uhr) Danke stellvert.BR-mitglied VETTER
Community-Antworten (4)
17.06.2008 um 21:53 Uhr
@VETTER, sorry, wenn dir bis heute noch keiner deine Frage beantworten konnte/wollte.... versuche es mal mit dem Verursacherprinzip...will sagen, ein Anruf beim Wohlfahrtsverband, könnte vielleicht Licht ins Dunkel bringen.
17.06.2008 um 21:56 Uhr
@pirat Und ich habe die Frage noch gar nicht verstanden, obwohl ich mich mit dem DPWV etwas auskenne...
17.06.2008 um 22:14 Uhr
Ahoi Kölner, schön dass du wieder an Bord bist. .....Werden Zeitzuschläge-Nachtarbeit nur die vollen Std. berechnet oder in Std./Min....imho...da befindet sich das DUNKEL! gelle :-)
17.06.2008 um 22:22 Uhr
@pirat Einfach: Summenbildung jeder Nachtarbeitszeit, die mehr als zwei Stunden andauert und fertig. Ob ich dann 38,9 oder 45,7 Stunden vergütet bekomme ist dann relativ.
Beispiel: Wenn ich nur von 20 Uhr bis 22 Uhr arbeite, dann bekomme ich keinen Nachtarbeitszuschlag. Arbeite ich von 20 Uhr bis 22.15 Uhr bekomme ich 2,25 Stunden.
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