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Teilzeit/Vollzeit Umstellung nur bei niederigerem Lohn - Was können wir als BR tun?

K
Karl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Wir haben folgendes Problem. Wir haben eine Teilzeitkraft, die 32 Std/Woche fest angestellt ist, möchte aber auf Vollzeit, was dem AG auch mitgeteilt wurde (vgl. § 9TzbG) Jetzt sucht der Ag einen 400er für 32 Std/Monat dem er aber nur € 8,-/Std zahlen möchte. Der AG bietet nun der Teilzeitkraft die ausgeschriebenen 32 Std/Monat an, aber nur zu dem gleichen Stundenlohn wie dem 400er und meint damit dem Wunsch des Teilzeitlers nach Vollzeit genüge getan zu haben. Der normale Sundenlohn der Teilzeitkraft ist aber höher. Was können wir als BR tun und wo steht das?? Gruß Karl

5.07001

Community-Antworten (1)

K
Konrad

12.06.2008 um 10:44 Uhr

Zum Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

  1. Bedeutung der Entscheidung des BAG vom 25. 10. 1994, AuR 2001, 146 Diese Entscheidung ist zu einer tarifvertraglichen Bestimmung mit folgendem Wortlaut ergangen: „Wünscht ein Teilzeitarbeitnehmer eine Aufstockung seiner Arbeitszeit oder ein Vollzeitarbeitsverhältnis, so ist dieser Wunsch bevorzugt bei der betrieblichen Stellenbesetzung unter Beteiligung des Betriebsrats zu berücksichtigen“. Für die weitgehend, aber nicht vollständig gleichlautende Bestimmung des § 9 TzBfG ist der Entscheidung zu entnehmen, dass der bevorrechtigte Arbeitnehmer einen entsprechenden Erfüllungsanspruch hat, aber nur, wenn der Arbeitgeber sich tatsächlich dazu entschließt, den Arbeitsplatz zu besetzen. Übergeht der Arbeitgeber den Bevorrechtigten schuldhaft, steht diesem ein Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB zu.
    Das Urteil des BAG vom 25. 10. 1994, AuR 2001, 146

Selbstverständlich muss AG das auch entsprechend vergüten, wie die 32 Std/woche. Der BR sollte auf Einhaltung der Gesetze pochen, und könnte der geplanten Neueinstellung berechtigter weise widersprechen.

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