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Öffnungszeiten im Einzelhandel - wie oft können AN in der Woche zur Schicht bis 22 Uhr herangezogen werden?

S
schwertfisch
Mai 2017 bearbeitet

Hallo. Als frisch aufgestellter BR in einem Einzelhandelsbetrieb haben wir uns gleich mit folgendem Problem herumzuschlagen:Ab August werden unsere Öffnungszeiten von 8-20 auf 8-22 verlängert. In den meisten Arbeitsverträgen gibt es keine Vereinbarungen, wann die Arbeit zu leisten ist. Unsere Frage ist, wie oft können AN in der Woche zur Schicht bis 22 Uhr herangezogen werden und kann der AG verlangen, dass Doppelschichten z.B. von 8-13 und 18-22 Uhr geleistet werden?

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Community-Antworten (3)

A
Akira

12.06.2008 um 15:45 Uhr

Hallo schwertfisch Habe noch nie Schwertfisch gegessen, kann man den überhaupt essen?;-)) Wieso werden? Habt Ihr schon genickt? Wann sind denn eure Öffnungszeiten? MO-SA 8.00-22.00 Uhr. Dann kommt hier Euer Ag schon DI-SA in Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz. Ist es DO-Sa dann hier ab FR-SA Grund Ruhezeiten. Wollt ihr es Euren Kollegen antun zweimal antanzen zu lassen? Wie wurde es denn bisher gehandhabt? Von 8.00 bis20.00Uhr sind doch mal locker 12 Stunden;-)) Müssen denn alle zu so später Stunde Alle da sein? Er ( AG) hat doch bestimmt eine Summe in Erwartung bezüglich der Einnahmen genannt, abzüglich der Unkosten bei Spätöffung. was ist mit Alleierziehende deren Kinder unter 12 Jahre sind. MA deren pflegebedürftigen Angehörigen ( wenn die belegen das es niemanden gibt der den Menschen pflegt ist doch auch um 20 Uhr hängen im Schacht. Ach da hätten wir noch die Sicherheit der MA.( bei uns läuft Sicherheitsmann durch die Hütte). Ersthelfer,und und welche Bereiche sollen besetzt sein,Bedientehken, Fleisch, Wurst, Käse. wo kann man abteilungsübergreifend schaffen. Bei vernüftiger Einsatzplanung ist eine Doppelschicht (bullshit ) Ach die Sprittpreise sind ja auch noch da. Macht eine ordentliche Betriebsvereinbarung ( Anhang zur bestehenden BV Arbeitszeit bezüglich der Spätöffungszeiten. mit (Testphase achtet darauf das ihr diese auch unabhänig von der bestehenden BV kündigen könnt)

M
moertelmaeuschen

15.06.2008 um 20:22 Uhr

Von 22 Uhr bis 8 Uhr sind 10 Stunden. Nach dem Arbeitszeitgesetz muss aber eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden dazwischen liegen. also Schicht nur bis 21 Uhr abends oder erst ab 9 Uhr am darauffolgenden Tag.

Eine Gesamtarbeitszeit von 9 Stunden ist in Ordnung, jedoch sind die doppelten Anfahrten eine Härte, über die das Arbeitszeitgesetz nichts sagt, aber über die ich mit der Geschäftsleitung reden würde. Rein rechtlich ist das wohl in Ordnung.

Auch sechs Tage in der Woche zu arbeiten ist in Ordnung, sofern die Möglichkeit des Freizeitausgleiches ("Abbummeln") besteht. Für jeden Monat sollte der Ausgleich erfolgen!

S
Spartacus

15.06.2008 um 21:03 Uhr

Moin, vergesst nicht evtl. Zuschläge einzuarbeiten(falls bei euch ein Tv greift) Vorteilhaft wären zwei Schichten und ein Rollsystem mit einem "langen Wochenende" im Monat. @ Akira Schwertfisch ist einerseits schmackhaft(ahnlich thunfisch) anderseits mit Schwermetallen belastet. Der "schwert" ist gefragt , gilt er doch in asien als "lustfördernt" ;-)

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