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Fahrtzeit nicht bezahlen - von unserem Chef in eine andere Einrichtung zu einer Veranstaltung delegiert?

K
Kuddel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, haben eine Mitarbeiterin (Stationsleitung), die an ihrem freien Tag von unserem Chef in eine andere Einrichtung zu einer Veranstaltung delegiert wurde. Die Fahrtzeit hin und zurück betrug 2 Std. Mein Chef ist der Meinung, diese Zeit (Fahrt) nicht bezahlen zu müssen. Ist das richtig so, wo finde ich Informationen über diesen Fall. Es geht um die Stunden, nicht um Kilometergeld, dies wird gezahlt. Danke

5.04507

Community-Antworten (7)

M
Mainpower

11.06.2008 um 11:40 Uhr

Hallo, ich habe jetzt keine Gesetzestexte aber mein Bauchgefühl sagt mir dass die Fahrtzeit nicht bezahlt werden muß. Bei meinem täglichem Weg zur Arbeit bekomme ich auch nichts vergütet. Oder ist das bei jemanden anders?

J
Jammerlammen

11.06.2008 um 12:03 Uhr

Hi,

also der Weg zur arbeit ist von dir bis zum Betrieb in dem du arbeitest. Also wird der nicht bezahlt. Die Sache da ist aber anders. Hier gab es den Auftrag vom Chef das sie dort hin soll, also bezahlt! Richtig währe gewesen wenn sie im Betrieb angestempelt hätte oder was auch immer üblich ist und dann zu der Veranstaltung gefahren währe.

M
Mainpower

11.06.2008 um 12:32 Uhr

@Jammerlappen, wenn sie im Betrieb erst anstempelt und dann den Betrieb verlässt finde ich das kritisch. Was ist wenn im Betrieb ein Brand ausbricht o.ä. (was hoffentlich nie passiert)? Für den an/abwesenheitsnachweis ist es wichtig dass die Stempelungen stimmen. Sprich wer gestempelt hat ist da und umgekehrt. Wenn die MAin von zu Hause zu der Veranstaltung fährt ist das auch keine Arbeitszeit. Die Veranstaltung selbst, weil ja vom Arbeitgeber gewünscht, ist zu vergüten.

W
wölfchen

11.06.2008 um 13:50 Uhr

. . . mal davon ausgehend, dass es sich nicht um die Stationsleitung einer Verteilerstation für Elektrizität, sondern um eine Stationsleitung im Pflege- oder Klinikbereich handelt, weiter vorausgesetzt, dass der TVöD gilt: "Ob Zeiten der Hin- und Rückfahrt zum beziehungsweise vom Zielort der Dienstreise als Arbeitszeit zählen und daher vergütet werden, wird durch § 44 Abs. 2 TVöD bzw. § 6 Abs. 11 TV-L bestimmt. Nach diesen Vorschriften gilt bei Dienstreisen nur die Zeit der Tätigkeit am Geschäftsort als entgeltpflichtige Arbeitszeit." Sollten meine beiden Vermutungen falsch sein, dann bitte nachschauen, ob es einen Tarifvertrag gibt und was da drin steht :-)

J
Jammerlammen

11.06.2008 um 16:05 Uhr

"Wenn die MAin von zu Hause zu der Veranstaltung fährt ist das auch keine Arbeitszeit. Die Veranstaltung selbst, weil ja vom Arbeitgeber gewünscht, ist zu vergüten."

Sicher, dann wünsch mein AG in Hamburg jetzt mal von mir das ich mal eben für eine 2 Stunden Veranstaltung nach München fahre. Die 2 Stunden bekomme ich und die 10h Fahrt hin/rück binde ich mir nebst Spritt an den ... Das kann doch nicht sein.

"an/abwesenheitsnachweis ist es wichtig dass die Stempelungen stimmen."

Dafür gibt es einen der heisst Pförtner und bei dem muß man sich wenn man während der AZ das Gelände verlässt abmelden.

W
w-j-l

11.06.2008 um 16:32 Uhr

wölfchen, wenn Du den § 44 (2) TVöD zitierst, dann aber auch bitte ganz. Du hast vor einer entscheidenden Stelle abgeschnitten:

"Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde."

Außerdem hast Du den "besondern Teil Verwaltung" zitiert. Für Krankenhäuser gibt es einen eigenen "besonderen Teil .....", und der § 57 dort ist ziemlich wachsweich.

Also, Kuddel, gibt es einen Tarifvertrag?

K
Kuddel

11.06.2008 um 19:36 Uhr

Hallo, erst mal vielen Dank für die Antworten. Es gilt der TVÖD Pflege (Altenheim).

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