Erstellt am 14.12.2016 um 07:42 Uhr von outofmemory
Welcher Arbeitsort steht denn in deinem Arbeitsvertrag?
Wenn dort dein Wohnort steht, dann hast du ein Anrecht auf Leistungen nach eurer Reisekostenrichtlinie. Ist dort jedoch der Firmensitz angegeben, wäre dies keine Dienstreise, da du nur deiner "normalen" Arbeitsstätte fährst.
Erstellt am 14.12.2016 um 09:45 Uhr von Frankygoesto
Der Wohnort ist als Arbeitsort eingetragen.
Erstellt am 14.12.2016 um 09:47 Uhr von moreno
Stimmt nicht was oufof..... schreibt
Was wenn Sie vor der Freistellung außerhalb des Betriebs tätig waren?
Das gilt auch, wenn Sie vor Ihrer Freistellung Ihre Tätigkeit außerhalb des Betriebs ausgeübt haben, etwa als Außendienstler oder auf Montage. Werden Sie in so einem Fall als Betriebsrat freigestellt, führt das zu einer Änderung des Leistungsorts (BAG, Beschluss vom 28.08.1991, Aktenzeichen: 7 ABR 46/90). Quelle: Arbeitsrecht.org
Erstellt am 14.12.2016 um 10:12 Uhr von Frankygoesto
Vor der Freistellung war ich als Monteur eingesetzt mit täglich wechselnden Arbeitsorten.
Die Freistellung war auch nur auf zwei Wochen begrenzt.
Erstellt am 14.12.2016 um 11:44 Uhr von outofmemory
In dem von Moreno genannten Urteil steht unter 14
"... Für Fahrtkosten aus Anlaß von Fahrten zwischen dem Betrieb und der Wohnung des Betriebsratsmitgliedes gilt dies allerdings nur insoweit, als das Betriebsratsmitglied nicht hätte in den Betrieb fahren müssen, wenn nicht die konkrete Betriebsratstätigkeit von ihm zu erledigen gewesen wäre. Fahrtkosten, die das Betriebsratsmitglied auch ohne Rücksicht auf die Erledigung konkreter Betriebsratstätigkeit hätte aufwenden müssen, um seiner Pflicht zu genügen, sich im Betrieb zur Arbeit bereitzustellen, sind keine Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstanden sind."
Damit stimmt meine Aussage tatsächlich nicht.
Von daher sollte man sich vorher mit dem AG einigen, wie dies gehandhabt wird oder man lässt es bleiben, wenn man es nicht möchte.
Erstellt am 15.12.2016 um 08:30 Uhr von EightBall
Franky, also mach doch erst mal ne Schulung, ja. Die brauchst du nähmlich, wenn du sowas schreibst wie 'mit der Erlaubnis der Geschäftsführung'. Und wenn du schon mal da bist dann kannst du ja den Dozenten auf die Freistellung ansprechen.