Zeiterfassung; geht AN z.B. um 10.59 Uhr wird ihm die Arbeitszeit nur bis 10.45 Uhr angerechnet - rechtens?
Hallo,
unsere Stempeluhr ist von der Geschäftsleitung so eingestellt das sie im viertel stunden takt abrechnet. D.h. wenn jemand um 08.01 Uhr einstempelt wird ihm die Arbeitszeit erst ab 08.15 Uhr vergütet....( Wenn er ausstempelt zählt das gleiche Prinzip, geht er z.B. um 10.59 Uhr wird ihm die Arbeitszeit nur bis 10.45 Uhr angerechnet)
In der letzten zeit beschweren sich immer mehr, grade unsere Aushilfen die auf Zeit arbeiten und abgerechnet werden, bei uns und wollen wissen ob das so rechtens ist.
Ist es das, oder muss der AG auf minutengenaue Abrechnung umstellen ?
Wir hatten das Thema schon mal angesprochen, der AG ist da nicht sehr kooperativ...
Danke für Mithilfe.....
Hajo
Community-Antworten (19)
11.06.2008 um 10:38 Uhr
So wie ich das sehe, ist das mitbestimmungspflichtig. Auch bei uns wird gestempelt, aber minutengenau. Würde ich auch darauf bestehen. Wenn nötig, hilft die Gewerkschaft, oder im schlimmsten Fall ein RA.
11.06.2008 um 10:45 Uhr
Der viertel Stunden Takt ist kein Problem wenn die Uhr wirklich im viertelstundentakt schaltet. Also 8:00 , 8:15, 8:30,... Hier wird aber Minuten genau gestempelt und die Anfangangszeit aufgerundet und die Endzeit abgerundet. letzlich immer zu ungunsten des Arbeitgebers. Verlangt einfach das die Uhr wirklich im 15 Minuten-Takt schaltet. So was gibt es ja auch. Der nachteil dieser Uhren sind allerdings zum Feierabend die Schlangen der MA's die auf das Umspringen der Uhr warten.
11.06.2008 um 11:02 Uhr
Hinsichtlich der Einführung und Anwendung einer solchen zur Überwachung bestimmten technischen Einrichtung hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht. Der AG hat sich an gesetzliche Regeln (Eichung der techn, Einrichtung) zur Zeiterfassung als auch der arbeitsvertraglichen Pflicht zur Erfassung der tatsächl. erbrachten Arbeitszeit zu dokumentieren. Große Zeitsprünge von 15 Minuten zu ungunsten der AN ist schlichtweg Betrug!
11.06.2008 um 11:32 Uhr
@ Konrad
Eine gesetzliche Grundlage die den Betrug untermauert gibt es aber nicht, oder ?
Da unser AG wie gesagt nicht sehr kooperativ ist, müssen wir schon handfeste Argumente haben wenn wir etwas erreichen wollen....
Hajo
11.06.2008 um 12:05 Uhr
Hallo, bei uns wird auch im viertel Stunden Takt abgerechnet. Da gibt es keine Probleme. Geht der AN nach seiner Arbeitszeit erst noch in die Kantine um ein schwätzchen zu halten und stich dann erst aus dann nenne ich das Betrug. Ausserden Beginnt und Endet die Arbeitszeit am Arbeitsplatz und nich an der Stempeluhr.
11.06.2008 um 12:24 Uhr
Hallo Mainpower,
steht bei Euch die Stempeluhr ca. 10 min. von den einzelnen Arbeitsplätzen entfernt ?
Bei uns ist die Stempeluhr im Erdgeschoss, die MA gehen dann in die erste Etage zum arbeiten, glaube nicht das jemand für diesen Weg 10 min benötigt. Wenn ich der Aushilfe aber jeden tag eine viertel Stunde abziehe, arbeitet sie im Schnitt jeden Monat 5 Stunden umsonst fürs Unternehmen - ein Schelm der da was böses unterstellt.....
Bei der Kantinen Geschichte gebe ich Dir recht..........
Maritta
11.06.2008 um 12:51 Uhr
@Hajo25822, gibt es keine BV-Zeiterfassung? Wenn nicht, dann aber hopp....wenn doch...nachbessern!
11.06.2008 um 13:10 Uhr
@Maritta123, wenn jemand um 8.01 einstempelt soll er doch erst um 8.15 mit der Arbeit beginnen. Wenn aber um 10.59 ausstempelt hat er zu früh den Arbeitsplatz verlassen.
11.06.2008 um 13:12 Uhr
Bei uns ist das so wie bei mainpower, allerdings nur für die Werker, die feste Schichten haben. Bei den ANgestellten ist das nicht so, da wird minutengenau erfasst. Das war aber auch schon so, als wir noch manuelle Stemplung hatten.(alte BV) Wenn die Aushilfe (aus dem Beispiel von Maritta123)jeden Tag zu spät kommt und stempelt, würde sie wahrscheinlich abgemahnt mit allen weiterführenden Konsequenzen. Wenn diese Rundung erfolgt, betrifft das nur die "Zu spät kommenden oder zu früh gehenden MA". Das finde ich auch nicht schlimm im Hinblick auf all die anderen Kollegen die ihre Schichtzeiten einhalten. Die MA können ja ihr Verhalten ändern und die Zeiten einhalten.
11.06.2008 um 13:24 Uhr
@mainpower, Hajo25822 schrieb.....geht er z.B. um 10.59 Uhr wird ihm die Arbeitszeit nur bis 10.45 Uhr angerechnet!!
"Wenn aber um 10.59 ausstempelt hat er zu früh den Arbeitsplatz verlassen"...
hää, wo bitte hat er dann zu FRÜH seinen Arbeitsplatz verlassen? Im Gegenteil ihm werden 14 Minuten abgezogen !! Im ungünstigten Fall entstehe ein Minuszeit ( nicht anerkannte Zeit ) von 28 Minuten! Anstechen 08.01h- Anrechnung 08.15h, Abstechen 10.59h- Anrechnen 10.45h ...oder kann ich Adam Riese vergessen?
11.06.2008 um 13:35 Uhr
@Pirat
nene,das passt schon Deine Rechnung.Hier sollte man schnellstens eine BV abschliessen,so wie du ober schon mal erwähnt hast.
11.06.2008 um 13:38 Uhr
@ Pirat
Danke- genau das ist der springende Punkt....
Hajo
11.06.2008 um 14:10 Uhr
@Edelweis Danke
@pirat ich gehe davon aus dass die Arbeitszeit bis um 11.00Uhr geht und dann ging er zu früh.
11.06.2008 um 15:52 Uhr
@mainpower, ....."ich gehe davon aus dass die Arbeitszeit bis um 11.00Uhr geht und dann ging er zu früh"..... nehmen wir mal an....Abzugsberechtigt wäre auch dann, nur 1 Minute. Was rechtfertig einen Abzug von 14 Minuten, deiner Meinung nach?
Es soll Chef´s geben, die einem beim Überntischziehen die Reibungshitze als Nestwärme empfinden lassen.
11.06.2008 um 16:57 Uhr
@pirat, ich bin von der Firma ausgegangen in der ich arbeite. Bei uns gibt es eine BV die diese 15 Minutenklausel beinhaltet. Diese BV gibt es schon seit langer Zeit und wird von den MA akzeptiert. Da jeder diese Regel kennt gibt es keine Probleme. Hätte ich zum besseren Verständnis gleich kund tun sollen. Wir sind da nicht die einzige Firma wo das so gehandhabt wird (siehe Edelweis). Wenn dann noch ein Mitarbeiter öfters zu spät kommt ist die viertel Stunde abzug noch das kleinere übel. Bei einer Minute zu früh gehen bleibt es bei objektiver betrachtung ja auch nicht bei der Minute. Der MA hat sich ja vorher noch Umgezogen, kurzes Schwätzchen gehalten und und und... Da kommen noch ein paar Minuten hinzu. Das alles nur zur Klärung und erklärung meiner Meinung.
11.06.2008 um 18:09 Uhr
@Hajo225858 „Eine gesetzliche Grundlage die den Betrug untermauert gibt es aber nicht, oder ?“
Rechte und Pflichten des AN nämlich während der vertraglichen geschuldeten Arbeitszeit zu arbeiten und der AG diese vertragliche Arbeit zu vergüten ist in BGB nachzulesen. Da steht nicht drin, dass AN wegen einer „manipulierten“ Stempeluhr dem AG täglich Arbeitszeit schenken muss!
Eine Zeiterfassung die stets einseitig zum Nachteil des AN eingestellt ist, verstößt gegen das betriebliche Paritätsprinzip und ist Betrug nach STGB § 263 !
03.07.2008 um 16:21 Uhr
Wer will, kann auch Minutengenau abrechnen. Das geht z.B. mit der http://web-stempeluhr.de ganz einfach und ist für jeden AG unglaublich preiswert.
Diese Stempeluhr kann zudem an jedem Ort aufgestellt werden. Nicht nur am Eingang, sondern auch direkt am Arbeitsplatz in der Abteilung (Büro, Werkstatt ...).
25.01.2019 um 08:51 Uhr
Ich wärme dieses alte Thema mal auf, weil hier immer nur die Rede von mehr oder weniger festen Arbeits-/Schichtzeiten ist. Bei uns im Unternehmen steht ebenfalls eine Stechuhr, die nur viertelstündlich abrechnet. Ich habe aber eine Gleitzeitregelung, was in diesem Zuge tatsächlich bedeutet, dass mir bis zu 28 Minuten pro Tag unterschlagen werden, wenn ich nicht das richtige Timing beim Ein-/Ausstechen an den Tag lege. Dazu kommt, dass die Terminaluhr "irgendwie" geht - meistens 3 bis 4 Minuten vor aber darauf verlassen kann man sich auch nicht. Meine persönliche Konsequenz daraus ist zunächst, dass ich eben bewusst erst in Ruhe einen Kaffee trinke, wenn ich wiedermal x:01 Uhr eingestochen habe oder dass ich eben vorm Ausstechen noch nen Schwätzchen mache um die nächste Aufrundung mitzunehmen. Nicht falsch verstehen, ich identifiziere mich trotzdem mit dem Unternehmen und leiste wahrlich genug (auch in einer 40-Stunden-Woche fallen genug Überstunden an) aber ich war vorher nur in Unternehmen beschäftigt, bei denen entweder minutengenau gestochen wurde oder wo die Arbeitszeiterfassung respektive Überstunden sehr liberal gehandhabt wurden. Gerade letzteres ist für Unternehmen eigentlich eine bessere Variante, denn da wurde nicht jede viertel oder halbe Überstunde aufgeschrieben, sondern man hat auch mal Fünfe gerade sein lassen. Da ist die Mentalität bei einer elektronischen Erfassung schon anders - die Geschäftsführung möchte eine korrekte Abrechnung? - Dann möchte ich die auch!
25.01.2019 um 10:06 Uhr
Blutwurst, gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, muss der mal tätig werden. Wenn nein, musst du selbst tätig werden, mit Hilfe der Gewerkschaft, Mitgliedschaft vorausgesetzt, oder mit Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Zunächst könnte man es natürlich auch mit einem Gespräch versuchen.
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