Personenbedingte Kündigung
Hallo zusammen, wir haben erstmalig eine ordentliche, Personenbedingte Kündigung gegen 14:00 Uhr per E-Mail erhalten. Dazu die Info bekommen, heute noch nicht den Kollegen davon in Kenntnis zu setzen, da dieses der Chef morgen selbst dem Kollegen mitteilen und deren Bewegründe seitens der GL unterbreiten. Wenn wir uns den § 102 BertVG anschauen, da heist es doch, erst ist der BR zu informieren um das er sich mit den Kol. in Verbindung setzen kann / soll. Dafür haben wir eine Woche Zeit, um genügend Gründe zu sammeln, die dieser entgegenstehen. Denn erst nach dieser Woche darf doch der Chef die Kündigung aussprechen. Läuft es nicht so, dann ist die ausgesprochene Kündigung in jedem Falle hinfällig oder? Wer kann uns hier weiterhelfen. Wie sollten wir uns verhalten und was sollten wir als nächsten Schritt tun. Besten Dank im Voraus von Frodo
Community-Antworten (7)
16.02.2012 um 21:22 Uhr
Frodo, wir haben erstmalig eine ordentliche, Personenbedingte Kündigung gegen 14:00 Uhr per E-Mail erhalten. das BetrVG sagt: Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Diesen Anhörungsvorgang hat der AG jetzt in Gang gesetzt. Trotzdem kann er den AN darüber INFORMIEREN, dass er BEABSICHTGT ihm aus xxx Gründen zum xxxx zu kündigen. Auch kann er den AN informieren, dass das Mitbestimmungsverfahren zur Kündigung eingeleitet wurde.
Dazu die Info bekommen, heute noch nicht den Kollegen davon in Kenntnis zu setzen, da dieses der Chef morgen selbst dem Kollegen mitteilen und deren Bewegründe seitens der GL unterbreiten. Eigentlich solltet ihr froh sein, wenn ihr nicht der Überbringer der schlechten Nachricht sein müsst. Es gibt genug AG die diese Aufgabe auf den BR abwälzen. Eure Frist bleibt davon unberührt und anhören könnt ihr den AN ja trotzdem. Und selbst wenn der AG hier einen formellen Fehler machen sollte, müsst ihr den nicht korrigieren, sondern einfach nur das tun, was ihr tun müsst.
16.02.2012 um 21:41 Uhr
Ich glaube nicht das der AG dem Kollegen morgen Kündigen wird. Vermutlich wird er ihm mitteilen das er beabsichtigt dies zu tun und erklären warum er so handelt. falls er Kündigen sollte ohne die Wochenfrist abzuwarten macht er einen großen Fehler.
Hättet ihr denn überhaupt noch die Gelegenheit mit dem Kollegen vor dem geplanten Gespräch mit dem AG zu sprechen?
War denn gesichert das der BRV die mail bekommt? oder macht der manchmal sein e-mail Fach nicht auf?
Was steht den in der Mitteilung alles drin? Wer hat sie geschickt?
17.02.2012 um 07:39 Uhr
@Lernender Es steht im Ausgangsfred "mitteilen" nicht kündigen. Frodo und sein Team sollten aber anbieten bei diesem Gesrpäch dabei zu sein.
17.02.2012 um 11:05 Uhr
Die Frage ist, warum will der Chef unbedingt vor dem BR mit dem AN sprechen? Habt Ihr da Erkenntnisse? Es kommt ja immer auf den Betrieb und den darin agierenden Menschen an - ich würde stutzig werden und vielleicht doch das Gespräch mit dem Kollegen suchen.
17.02.2012 um 20:25 Uhr
Hallo zusammen, erst ein Mal Danke an alle, also es ging in dem Schreiben um eine Anhörung des BR mit Antrag, Zustimmung zur pers. Einzelmaßnahme gem. § 102 BetrVG. Angabe: ordentliche & fristgerechte Kündigung zum.... von Herrn ..... (BRV info per E-Mail am 16.02. ca. 14:00 Uhr). Soviel dazu, nicht richtig war die Aussage meinerseitz zur Personenbedingten Kündigung, dass habe ich wohl falsch aufgefasst. Nun haben wir eine Woche Zeit uns mit dem Kollg. zu unterhalten und seinen Stand zu bekommen. Laut GL soll er heute die Info bekommen haben. Eine Woche, heist doch 7 Tage oder? Demnach müssen wir am 24.02.unseren Beschluss dem Chef vorlegen. Erst dann kann er Ihm, wenn denn, die Kündigung aushändigen. Liegen wir hier Richtig? Frodo
17.02.2012 um 21:10 Uhr
Frodo Du schreibst: *wir haben erstmalig eine ordentliche, Personenbedingte Kündigung gegen 14:00 Uhr per E-Mail erhalten.Erstellt am 16.02.2012 um 20:08 Uhr * Der Tag des Eingang des Schreibens zählt nicht mit, die Frist beginnt also am 17. zu laufen.
Eine Woche, heist doch 7 Tage oder? Richtig!
Demnach müssen wir am 24.02.unseren Beschluss dem Chef vorlegen. Zählen wir doch mal: 17., 18., 19., 20., 21., 22., 23., = 7 Tage. Spätestens am 23. muss Eure Stellungnahme beim AG eingehen, denn das Gesetz sagt:
- Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens
INNERHALB einer Woche
schriftlich mitzuteilen.
- Der Betriebsrat kann innerhalb der Frist des Absatzes 2 Satz 1 der ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn.......
17.02.2012 um 23:47 Uhr
Hallo Nicoline, ich kann auch zählen.... hatte nur nicht mitgeteilt, dass heute die Unterrichtung durch den Chef stadtfand und die Beweggründe seitens der GL dargelegt wurden. Ich bin von der Situation ausgegangen, sorry. Also es bleibt demnach so, spätestens am 23.02. Frodo
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