Hallo Forum,

unser BR soll die "beabsichtigte personenbedingte ordentliche Kündigung" eines Mitarbeiters prüfen.
Firmenzugehörigkeit fast 16 Jahre, Alter 47, Alkoholkrank (dafür gibt es aber nichts schriftliches nur mündl. Aussagen vom Hausarzt und dem Betriebsarzt und das alles ohne schriftl. Entbindung der Schweigepflicht vom AN).
Der AN hat in den vergangenen 15 Jahren 3 Abmahnungen zwecks Alkohol erhalten, die letzte liegt aber schon 3 Jahre zurück. Stimmt es das Abmahnungen nach 2 Jahren aus der Personalakte entfernt werden müssen und wenn ja wo steht das?
Jegliche Hilfe (Entziehungskur usw.) wurde vom AN abgelehnt.
1.) Kann der AG einem langjährigen Mitarbeiter personenbedingt ordentlich kündigen?
2.) Kann der AG zwecks Alkoholkrankheit kündigen?

Bin neu im BA und muß noch lernen mich in den Büchern (ArbG und BetrVG) zu recht zu finden.

Vielen Dank!