Erstellt am 24.08.2010 um 08:33 Uhr von ridgeback
aalbauer,
bei den vorliegenden Informationen, sehe ich überhaupt keinen Grund, was eine Kündigung rechtfertigen würde.
Erstellt am 24.08.2010 um 08:49 Uhr von aalbauer
AN ist in einer neuen Position versetzt worden. Trotz Schulungsmaßnahme kann AN die vom AG verlangte Leistung nicht erbringen.
Befürchtet wird, dass AG mit Abmahnungen wegen fehlerhafte Arbeit den AN letztendlich doch kündigt. Andere Positionen im Unternehmen gibt es nicht.
AN hat für sich abgeschlossen. AG pokert um Abfindung und droht mit einen personenbedingte Kündigung, wenn man sich nicht einigt.
Deshalb die Frage ob einer personenbedingter Kündigung als einer ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung eingestuft wird.
Erstellt am 24.08.2010 um 09:01 Uhr von ridgeback
aalbauer,
der Sonderkündigungsschutz bleibt bestehen, Frist ab letzter Sitzung.
Demnach käme nur eine Ausserordendliche in Betracht.
Personenbedingte scheidet vorerst aus.
Für eine Ausserordendliche sehe ich keinen Erfolg.
Wie sieht es mit Nachschulung aus?
Von der Leistung die erbracht werden soll und der Fähigkeit die Leistung zu erbringen liegt ein tiefes Tal.
Sarkastisch ausgedrücht; Der Arbeitnehmer schuldet die Leistung von Arbeit, nicht einen bestimmten Arbeitserfolg.
Erstellt am 24.08.2010 um 09:26 Uhr von Immie
http://www.bwr-media.de/themen/personal/kuendigung/03698_gesetzlicher-kuendigungsschutz-gilt-auch-fuer-ersatzmitglieder-des-betriebsrats.php