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Entsorgung Ersatzmitglied

A
aalbauer
Nov 2016 bearbeitet

Unser 1. Ersatzmitglied soll auf Wunsch des AG aus dem Betrieb entfernt werden. Es ist einer Ermahnung wg. mangelnder Leistung ergangen, welches wiedersprochen wurde. Nun bietet der AG an entweder einer personenbedingte Kündigung auszusprechen oder ein Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.

Ist einer personenbedingte Kündigung, auf Grund fehlender Sorgfaltsplficht einen ordentliche Kündigung oder Grund für einer fristloser Kündigung?

Wenn ordentliche Kündigung, dann wäre dies wohl von BR Zustimmungspflichtig, und darf nicht innerhalb eines Jahres nach Teilnahme an letzter BR-Sitzung ausgesprochen worden.

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Community-Antworten (4)

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ridgeback

24.08.2010 um 10:33 Uhr

aalbauer, bei den vorliegenden Informationen, sehe ich überhaupt keinen Grund, was eine Kündigung rechtfertigen würde.

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aalbauer

24.08.2010 um 10:49 Uhr

AN ist in einer neuen Position versetzt worden. Trotz Schulungsmaßnahme kann AN die vom AG verlangte Leistung nicht erbringen. Befürchtet wird, dass AG mit Abmahnungen wegen fehlerhafte Arbeit den AN letztendlich doch kündigt. Andere Positionen im Unternehmen gibt es nicht. AN hat für sich abgeschlossen. AG pokert um Abfindung und droht mit einen personenbedingte Kündigung, wenn man sich nicht einigt.

Deshalb die Frage ob einer personenbedingter Kündigung als einer ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung eingestuft wird.

R
ridgeback

24.08.2010 um 11:01 Uhr

aalbauer, der Sonderkündigungsschutz bleibt bestehen, Frist ab letzter Sitzung. Demnach käme nur eine Ausserordendliche in Betracht. Personenbedingte scheidet vorerst aus. Für eine Ausserordendliche sehe ich keinen Erfolg. Wie sieht es mit Nachschulung aus? Von der Leistung die erbracht werden soll und der Fähigkeit die Leistung zu erbringen liegt ein tiefes Tal. Sarkastisch ausgedrücht; Der Arbeitnehmer schuldet die Leistung von Arbeit, nicht einen bestimmten Arbeitserfolg.

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