Alle Überstunden an alle Mitarbeiter ausbezahlt - hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?
Alle Überstunden an alle Mitarbeiter ausbezahlt, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht? ( es handelt sich um ca 7000 std )
Community-Antworten (3)
10.06.2008 um 15:35 Uhr
Hallo, Mitbestimmungspflichtig § 87 (1) 4 BetrVG Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte
10.06.2008 um 16:52 Uhr
@mainpower Krass... Was soll der § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG hier bewirken?
@Leonidas Wenn keine BV besteht hat der BR nichts damit zu schaffen...
10.06.2008 um 17:02 Uhr
@kölner In unserem TV steht "Ü-Std. können in Freizeit oder Geld ausgeglichen werden". Setzt das nicht Einvernehmlichkeit voraus, wenn keine BV besteht? Bei uns werden die Ü-Std. in einem Freizeitkonto gesammelt. Aus dem kann man abfeiern oder Auszahlung beantragen. Gruß, kawa
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