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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsplan verbindlich - wenn sich bei Teilzeitbeschäftigten die Anwesenheitstage durch eine vorübergehende andere Verteilung der Wochenarbeitszeit verringern?

DGI
de Gaulle II
Jan 2018 bearbeitet

Eine Frage wurde an uns herangetragen: wenn sich bei Teilzeitbeschäftigten im Laufe des Jahres die Anwesenheitstage durch eine vorübergehende andere Verteilung der Wochenarbeitszeit verringern(bisher 5-Tage-Woche - jetzt 4-Tage-Woche) , verkürzt sich dann in dem Jahr der Urlaub, oder ist der vom AG und BR bestätigte Urlaubsplan verbindlich? Die Kollegen hatten mit dem ursprünglichen Anspruch ihre Planung aufgestellt, jetzt würde jedoch 4 Urlaubstage fehlen.

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Community-Antworten (2)

J
Jube

10.06.2008 um 11:18 Uhr

@de Gaulle II der Urlaubsanspruch verringert sich nach den Arbeitstagen in der Woche von 5 auf 4 (sofern nicht anders im Arbeitsvertrag geregelt). Schließlich muss man nur für tatsächliche und nicht für sowieso arbeitsfreie Tage Urlaub einreichen. Ihr/der AG müsst das entsprechend umrechnen.

DGI
de Gaulle II

10.06.2008 um 13:33 Uhr

Danke, für die fixe Antwort - und manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht - eigentlich einleuchtend und logisch :-)

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